Notbremse gezogen

Aus für Kopftuchverbot an steirischem Institut

Österreich
17.11.2017 12:52

Im März dieses Jahres hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für ordentlich Wirbel gesorgt: Aufs Simple heruntergebrochen besagt es, dass Unternehmen grundsätzlich ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz verhängen können. Mit der Einschränkung, dass generell religiöse Symbole in der betreffenden Firma generell untersagt sind. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) Steiermark hat das durchgezogen - jetzt aber seine Dienstanweisung zurückgezogen.

Mit dem Vollzug haperte es. Eine Trainerin am BFI wehrte sich, ging zur Arbeiterkammer, um sich rechtlich gegen die Dienstanweisung zu wehren. Pikant, weil die AK immerhin 50-Prozent-Eigentümer des BFI ist, die zweite Hälfte gehört dem ÖGB. Aber so ist's halt, die AK muss ihre Mitglieder - ob's ihr nun passt oder nicht - vertreten.

Wie auch immer, die Kammer gab ein Rechtsgutachten in Auftrag. Auf 27 Seiten schildert da der Innsbrucker Jus-Professor Gert-Peter Reissner wortreich, warum die Anweisung nicht gesetzeskonform sei. Aber wie's in der Juristerei halt so ist, es gibt natürlich auch Gutachten, die das Gegenteil besagen

"Dienstanweisung wird zurückgezogen"
Jedenfalls will sich der neue starke Mann im BFI, Aufsichtsratschef Sepp Gritz, auf keinen Rechtsstreit einlassen, hat zur Wochenmitte die Notbremse gezogen: "Die Dienstanweisung wird zurückgezogen." Sprich, die Trainerin darf wieder mit Kopftuch unterrichten.

Warum? In einer Mitteilung an die Mitarbeiter liest sich das dann so: "Aufgrund unterschiedlicher Rechtsmeinungen und Gutachten kommt die Geschäftsführung zur Auffassung, dass die Zulässigkeit der betreffenden Dienstanweisung nicht eindeutig geklärt ist. Insbesondere ist nicht abzusehen, in welchem Ausmaß sich die österreichischen Gerichte der Rechtssprechung des EuGH anschließen werden."

Courage bewiesen
Der Geschäftsführer des BFI, Willi Techt, hat mit seiner Dienstanweisung Courage bewiesen. Er ist einem europäischen Urteil gefolgt - und ziemlich übergeblieben, wie's auf gut Steirisch heißt. Trotzdem, "A Meinung hobn, dahinter stehn", wie STS in ihrem "Großvater" besingen - gut, dass es solche Leute gibt. Und der Herr Techt ist mit dieser Meinung ja nicht alleine, das Gros der Österreicher denkt so.

Gerhard Felbinger, Kronen Zeitung

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