Missbrauchsfall

Vatikan-Kardinal dankte Bischof für Vertuschung

Ausland
16.04.2010 10:45
Ein ranghoher Kardinal der katholischen Kirche hat einem französischen Bischof ausdrücklich für die Geheimhaltung eines Missbrauchsfalls gedankt. Der frühere Präfekt der Kongregation für den Klerus im Vatikan, Kurienkardinal Dario Castrillon Hoyos (Bild), beglückwünschte Bischof Pierre Pican in einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben aus dem Jahr 2001 für seine Entscheidung, einen pädophilen Priester nicht den Behörden gemeldet zu haben.

Pican, Bischof der Diözese Bayeux-Lisieux im Westen Frankreichs, war damals wegen der Vertuschung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einen Priester gedeckt, den ein Gericht wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung Minderjähriger wiederum zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt hatte.

"Sie haben gut gehandelt, ich freue mich"
"Sie haben gut gehandelt, und ich freue mich über einen Bischofskollegen, der in den Augen der Geschichte und aller anderen Bischöfe auf der Welt das Gefängnis dem Verrat an einem Priesterbruder vorgezogen hat", heißt es in dem Schreiben Hoyos', das die katholische französische Internetseite Golias veröffentlichte. Der Kurienkardinal, der einst zu den Anwärtern für das Amt des Papstes zählte, hat seine Aufgaben im Vatikan im vergangenen Jahr aus Altersgründen niedergelegt.

Der Vatikan bestätigte das Schreiben und teilte mit, das Dokument vom September 2001 zeige erneut die Bedeutung der inzwischen vorgenommenen Reformen im Vatikan. Die Zuständigkeit für Missbrauchsfälle liege nun zentral bei der Glaubenskongregation, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi. Damit solle ein "rigoroser und kohärenter" Umgang mit pädophilen Priestern gewährleistet werden.

"Linie entspricht nicht der des Heiligen Stuhls"
Zugleich hat Lombardi Äußerungen zurückgewiesen, wonach er die Nichtanzeige von Missbrauchsfällen durch katholische Priester gegenüber der staatlichen Justiz begrüße: Das Schreiben Hoyos entspreche nicht der Linie des Heiligen Stuhls. "Dieses Dokument ist ein Beleg für die Notwendigkeit, die Behandlung von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker unter der Zuständigkeit der Glaubenskongregation zu vereinheitlichen", betonte Lombardi. Nur so könne man ein striktes und konsequentes Vorgehen garantieren, wie es mit den vom Papst 2001 vorgelegten Dokumenten möglich geworden sei.

Mit Datum vom 30. April 2001 hatte Papst Johannes Paul II. ein Motu proprio mit dem Titel "Sacramentorum sanctitas tutela" (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente) erlassen, in dem er die Verfahren in Fällen von Pädophilie und anderen schwerwiegenden Verfehlungen von Geistlichen neu regelte.

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