Sehr geehrter Herr Landeshauptmann a. D. Pühringer! Es ehrt Sie, dass Sie alle Vorzüge Ihres Freundes August Wöginger aufzählen und sich für ihn einsetzen. Viel interessanter für uns Bürgerinnen und Bürger wäre es freilich zu erfahren, wo für Sie die Grenze zwischen „Bürgeranliegen weiterleiten“ und Korruption, in ihrer perfidesten Form, nämlich verniedlichend nur als „Postenschacher“ bezeichnet, liegt. Unbestritten ist, dass Generationen von Politikern aller Parteien nach Gutdünken und Gutsherrenart Posten im öffentlichen Bereich vergeben haben. Als Feigenblatt für Transparenz und Objektivierung wurde im Fall Wöginger sogar die Kommission „neu“ zusammengestellt. Die viel beschworene Demokratie wird weiterhin untergraben, wenn Korruption wie ein Bagatelldelikt nur mit Diversion bestraft wird. PS: Vorverurteilungen durch die Öffentlichkeit führen immer zu Strafminderungen. Die Gerichtsbarkeit steht natürlich genauso außer Frage wie die Unschuldsvermutung. Da sagen Sie nichts Neues.
Egon Hofer, Maria Saal
Erschienen am Di, 3.3.2026
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