Ich möchte nur bescheiden darauf hinweisen, dass es hinsichtlich der Verwendung von Knallkörpern („Schweizerkracher“ und höher) ohnehin bereits bestehende gesetzliche Verbote gibt. Und zwar im Pyrotechnikgesetz, ein Bundesgesetz (Verwendung im Ortsgebiet verboten)! Das gilt auch für Feuerwerkskörper. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erfordert eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde. Ferner gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Sicherheitspolizeigesetz (der Föderalismus lässt grüßen), das eine ungebührliche Lärmerregung unter Strafe stellt. Hier hat also der Gesetzgeber sehr wohl brauchbare Handhabungen geschaffen, nur leider werden sie von den Exekutivorganen – wohl aus Personalmangel – nicht konsequent verfolgt. Ich denke aber, dass die Bevölkerung wohl ein Recht auf diesbezügliche Informationen hat. Daher wäre auch wichtig, das in Ihrem Medium zu veröffentlichen.
Rudolf Mandl, Magdalensberg
Erschienen am Mo, 29.12.2025
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