.und das Problem, das es gar nicht geben dürfte: alle Arten von Einwanderung. Liebe Politiker, vor allem der linken Parlamentshälfte, die jugendlichen Asylwerber kommen nicht freiwillig, da steckt ein eigenes „System“ dahinter, über das die Aktionen mit diesen Jugendlichen laufen. Es ist höchste Zeit, dass dieses Schlupfloch endlich gestopft wird. Wenn ein Minderjähriger alleine gekommen ist, kann man diesem auch eine Abschiebung zumuten. Aber was macht man stattdessen? Die Familien des Jugendlichen werden unter dem Titel „Familienzusammenführung“ ebenfalls ins Land geholt und fürstlich abgesichert. Diese Großfamilien kommen uns ganz schön teuer – inklusive Kinderbeihilfe können für den Steuerzahler schon 6000 bis 9000 Euro pro Familie anfallen. Übrigens, Flüchtlingsorganisationen fordern eine eigene Quotenregelung und mehr Geld für eine adäquate Unterbringung dieser „Kinder“. Diese Jugendlichen sind zweifellos arm dran, man darf jedoch auch nicht übertreiben, denn dzt. werden pro Minderjährigem monatlich, je nach Alter, unterschiedlich hohe Beträge zur Verfügung gestellt. Zwischen 8000 und 18.000 Euro pro Monat und Kopf lässt sich die Stadt Wien die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern kosten. Für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung, denn Schulbesuch, Krankenversorgung und andere Annehmlichkeiten (Handy) sind sowieso gratis. Wir haben in Österreich (laut Statistik Austria) an die eineinhalb Millionen „Armutsgefährdete“ und eine halbe Million „absolut Arme“, also genug Einheimische, die dank der österreichischen Politik, genauer gesagt unserer Rechenkünstler unter den Politikern, von einem Monatsletzten zum nächsten um ihre Existenz kämpfen. Niemand redet über eine Verhinderung des illegalen Grenzübertritts. Das Thema Grenzsicherung wird vollkommen ausgeblendet, so als ob es keine Grenzen mehr gäbe und dies auch keine staatliche Aufgabe wäre. Was tut die EU und was tut Österreich? Man feierte am 14. Juni 2025 „40 Jahre Schengen-Abkommen“. Apropos: Gemäß Schengen-Abkommen dürfte bei uns überhaupt kein Asylwerber eintreffen, es sei denn, er wird „in der Schweiz verfolgt“! Sollte der Fall eintreten, dass sich doch ein Flüchtling nach Österreich „verirrt“, ist er, gemäß Dublin-Abkommen, sofort an den „durchlässigen Nachbarstaat“ zurückzuschicken! Die Menschenrechtskonvention wurde nach dem Krieg für die damaligen Kriegsflüchtlinge geschaffen und nicht für Einwanderer der Jetztzeit, daher muss sie endlich geändert werden.
Mag. Anton Bürger, per E-Mail
Erschienen am Sa, 21.6.2025
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