Hätte da eine Frage an die Leserschaft der „Krone“ bezüglich Förderung von PV-Anlagen. Seit 2024 wurde das alte Fördersystem von PV-Anlagen durch Entfall der USt. abgelöst. Dabei kommt zwar teilweise deutlich weniger Förderung raus, aber immerhin benötigt man für diese Variante kein kompliziertes und unfaires Förderwesen. Warum jetzt beim neuen System Stromspeicher nur dann MWSt.-befreit sind, wenn man diese gemeinsam mit PV-Paneelen kauft, ist mir nicht erklärbar, da doch Batteriespeicher die Netze effektiver entlasten würden. In Deutschland zählen Batteriespeicher zur PV-Anlage, und daher sind diese auch bei nachträglicher Anschaffung von der MWSt. befreit. Warum das bei uns so nicht möglich ist, wäre schon interessant.
Herbert Landertshamer, per E-Mail
Erschienen am Do, 24.10.2024
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