Jahr für Jahr wird immer lauter über den zunehmenden Ärztemangel gejammert. Dem will man mit halbherzigen Maßnahmen entgegentreten; mit sogenannten „gewidmeten Studienplätzen“. Österreichweit sind für das Studienjahr 24/25 insgesamt 85 dieser Studienplätze vorgesehen, nach einem Schlüssel aufgeteilt auf die Bundesländer, die Krankenkasse (eigentlich sollte das Ministerium unter Polaschek in der Medieninfo „Gesundheitskasse“ schreiben), die Polizei und das Bundesheer. Diese 85 Studienplätze der insgesamt 1900 angebotenen Medizin-Studienplätze in Österreich (davon 75 Prozent für Österreicher und 20 Prozent für EU-Bürger) sollen unter besonderen Voraussetzungen vergeben werden, wie z. B. einem Stipendium bzw. Gehalt, Versicherung und vertraglicher Verpflichtung, nach „dem erfolgreichen Studienabschluss für das jeweilige Bundesland bzw. die jeweilige Institution tätig zu sein“. Der Andrang auf diese Studienplätze hält sich aber in Grenzen. Wie berichtet wird, bleibt Oberösterreich auf dem Großteil seiner 10 Plätze sitzen. Die angehenden Mediziner pfeifen auf eine zeitliche Verpflichtung. Eine zeitliche Verpflichtung im Kampf gegen den Ärztemangel kann nur funktionieren, wenn die von allen nicht-österreichischen Medizinstudenten schon bei Studienbeginn verpflichtend zu unterschreiben ist; beispielsweise auf die Dauer des Studiums. Bei 6 Jahren also, verpflichtend 6 Jahre als Arzt in Österreich zu arbeiten. Das würde heuer 475 Studenten bzw. angehende Ärzte betreffen. Und wer nicht will, ist aus dem Rennen, und ein österreichischer Student rückt nach; der Andrang ist groß genug. Man könnte aber auch österreichische Studenten dazu verpflichten, dass sie eine bestimmte Zeit nicht als Mediziner ins Ausland abwandern dürfen. Weil eine außergewöhnliche Situation (Ärztemangel) außergewöhnliche Maßnahmen erfordert. Es wäre nur eine Frage des guten politischen Willens und der dafür notwendigen Gesetze. Aber diese Ideen werden in Österreich nicht einmal angedacht, weil da Brüssel etwas dagegen hat.
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