In einer liberalen Demokratie habe auch ein Bundeskanzler vor gewählten MandatarInnen die Wahrheit zu sagen. Der Richter sprach ein mildes Urteil, er blieb deutlich unter den Strafforderungen der WKStA von bis zu 18 Monaten. Das Urteil besiegelt das vorläufige politische Ende des ehemaligen Politstars. Aus reiner Eitelkeit hatte er sich im U-Ausschuss um die Wahrheit gedrückt. Hätte Kurz zugegeben, dass er bei der Neuschaffung der ÖBAG mitgemischt hatte, wäre er weder vor dem U-Ausschuss noch vor Gericht in Nöte geraten. Die schlechteste aller Nachrichten für Kurz aber lautet: Die Justiz glaubt ganz offensichtlich den Aussagen des designierten Kronzeugen Thomas Schmid. Den Ex-Kanzler wird daher vermutlich bald ein mühsamer Prozess in der Inseratenaffäre erwarten. Er soll Thomas Schmid nicht nur veranlasst haben, Steuergeld für frisierte Fake-Studien zu veruntreuen, sondern diese Studien auch noch mittels steuergeldfinanzierter Inserate in den Boulevardmedien zu platzieren. Dort drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Das aktuelle Urteil im Falschaussage-Prozess wirft dunkle Wolken für Kurz voraus.
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