An Wahnwitz kaum zu überbieten ist die gegenwärtige Hatz der Brüsseler Wertehüter auf Polen, das polnisches Recht über EU-Recht stellt. Federführend dabei ist die, wider alle demokratischen Regeln, noch von Mutti Merkel ins Amt gehievte deutsche Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dass gerade sie sich auf die Einhaltung von Regeln beruft, ist schon mehr als verwunderlich. Deutschland hat sich nämlich als eines der ersten Länder über die Schuldenobergrenze des Maastricht-Vertrages hinweggesetzt. Weitere Verstöße der EU gegen dieses Abkommen wie das Verbot von Haftungen für die Schulden anderer Länder sollten folgen. Die EZB ist durch den von ihrem damaligen Chef Mario Draghi ins Leben gerufenen ungehemmten, milliardenschweren Ankauf maroder Anleihen kränkelnder Mitgliedsstaaten, an diesen Vertragsbrüchen bis heute maßgeblich beteiligt. Nicht minder dramatisch wirkt sich der Bruch des Vertrags von Dublin bei der Flüchtlingskrise aus. Seit mittlerweile 6 Jahren werden die vertraglich festgehaltenen Regelungen für Flüchtlinge durchgehend gebrochen. In diesem Kontext erscheint mir die Abkehr Polens, das dem Urteil seines VfGH folgt, eher harmlos, und Österreich sollte sich des Bruchs seiner eigenen Verfassung bewusst sein, da im Artikel 1 eindeutig festgehalten ist, dass das Recht vom Volk ausgeht und nicht von den, von ihren Regierungen nach Brüssel entsorgten Möchtegern-Politikern.
Alexander Neumann, Grünbach am Schneeberg
Erschienen am Sa, 30.10.2021
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