Mit (den) einzelnen Mitgliedsstaaten? Na, das sowieso. Zumindest seitdem die EU ihr Wesen geändert hat und nicht mehr nur eine Wirtschaftsunion sein will. Aber seitdem liegen die EU-Institutionen auch mit den EU-Statuten, den EU-Vorschriften im Clinch. Denn die EU-Statuten, also die Abkommen, die die Mitgliedstaaten über die Gründung und die Weiterentwicklung der EU abgeschlossen haben, legen für die EU und für die EU-Institutionen bestimmte Zuständigkeiten, Kompetenzen fest. Aber der Rest staatlichen Handelns – wie viel das auch immer sein mag – ist logischerweise bei den Mitgliedstaaten verblieben. Und das hätte für die EU und ihre Institutionen so zu gelten. In der Praxis ist das aber nicht so. Vor allem das EU-Parlament und fast noch mehr der Europäische Gerichtshof nehmen für sich eine allumfassende Kompetenz in Anspruch. So dass den Einzelstaaten überhaupt keine eigenen Zuständigkeiten – außer vielleicht die Verwendung von verbliebenen eigenen Steuermitteln nach vorgegebenen Kriterien – übrig bliebe. Und wenn da ein Staat aufbegehrt – etwa Ungarn, Polen, das deutsche Verfassungsgericht, Länder, die einen Grenzzaun errichten wollen, Migranten abweisen wollen etc. – dann ist da der Europäische Gerichtshof und stellt fest, Kompetenz dafür gibt es bei den Mitgliedsstaaten nicht, und das schon deshalb, weil er, der Gerichtshof, es so will und weil er die Kompetenz hat, über Kompetenzen zu entscheiden und die Einzelstaaten nach ihm dazu keine Kompetenz haben. Also: Er stellt fest, dass die Einzelstaaten ihm völlig ausgeliefert sind. Ähnlich agiert auch das Europäische Parlament. Die Damen und Herren, die dorthin entsendet sind und vorgeben, das Volk zu repräsentieren, setzen ja ihren politischen Ansinnen und Beschlüssen überhaupt keine Grenzen mehr. Sie gebärden sich wie absolute Herrscher, die alles entscheiden dürfen und müssen. Da stehen wir jetzt, und sind arme Tore, weil wir das alles zugelassen und hingenommen haben. Ja, durch unsere gewählten nationalen Vertreter haben wir dem Ganzen zugestimmt. Und sie, die heutigen nationalen Volksrepräsentanten, wagen es nicht mehr, all dem zu widersprechen. Von Demokratie, Volksrechten, sind uns, dem Volk, nur noch kümmerliche Reste übrig geblieben. Wir dürfen alle paar Jahre unser Parlament wählen, besser gesagt, den bestehenden Dauerparteien ein Zeichen der zur Kenntnis genommenen Hilfs- und Ratlosigkeit geben. Sind wir uns alle dieser Situation eigentlich so voll bewusst?
Peter F. Lang, Wien
Erschienen am Fr, 29.10.2021
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