Das freie Wort

Formalfehler?

Dass das vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt bereits im Juli beschlossene Verbot des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat aufgrund eines Formalfehlers nun nicht wie vorgesehen am 1. Jänner 2020 in Kraft treten kann, ist nicht nur eine vergebene Chance, sondern auch im höchsten Maße ärgerlich. Es muss die Frage gestattet sein, warum keine rechtlichen Expertisen eingeholt worden sind. Wenn ein Formalfehler passiert ist, was traurig genug ist, sollten die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden und so schnell wie möglich ein neuer Anlauf für ein Glyphosatverbot gestartet werden.

Ingo Fischer, Lavamünd

Erschienen am Mi, 18.12.2019

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