Die kürzlich vom Landtag einstimmig beschlossenen Verschärfungen des NÖ-Hundehaltergesetzes sind untragbar. Hunde müssen in praktisch jeder Lebenslage Leine UND Maulkorb tragen. „Sofern erforderlich“ (eine ungeeignete gesetzliche Formulierung) immer an öffentlichen Orten im Ortsbereich, auf jeden Fall aber z. B. in Einkaufszentren, Aufzügen (Liften), bei Veranstaltungen, sogar in Gaststätten! Das entspricht nicht dem Tierschutz und ist in der Sache völlig überzogen. Unsere Familie z. B. kann unsere 12 Jahre alte Dackelhündin „Sissi“ künftig nicht mehr in ein Restaurant mitnehmen, weil sie an einen Maulkorb nicht mehr gewöhnt werden kann. Es sind keine Ausnahmebestimmungen für ältere Hunde vorgesehen! Sachlich ist die Maulkorbpflicht nicht gerechtfertigt, weil sogenannte Listenhunde schon jetzt einen Maulkorb tragen müssen und andere Unfälle zumeist im familiären Bereich stattfinden, wo das Gesetz aber nicht greift – weil noch muss der Hund zu Hause in der Wohnung keinen Maulkorb tragen. Es gab zu diesem Gesetz keine breite Diskussion, es ist ein unüberlegtes Placebo, eine Anlassgesetzgebung wegen eines Medienberichtes. Da es die Landtagsabgeordneten direkt eingebracht haben, gab es auch keine Gesetzesbegutachtung durch Interessenvereine oder Bürger. Das ist eine feige Vorgehensweise! Ich bin insbesondere von VP und der „freiheitsliebenden“ FP enttäuscht, die in die Rechte der Hundehalter brutal eingegriffen haben. Eine Verbots- und Überwachungspolitik kannte ich bisher nur von anderen Parteien. Wir Hundebesitzer haben keine reale Möglichkeit, dieses Gesetz noch abzuwehren, es ist beschlossen, und wir werden mit 10.000 Euro (!) Verwaltungsstrafe bedroht. Danke sehr, liebe Politiker!
Dr. Peter Pitzinger, St. Pölten
Erschienen am Sa, 2.11.2019
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