Weinmarkt-Reform

Aufzuckerungsverbot kommt doch nicht

Österreich
19.12.2007 15:27
Die EU-Agrarminister haben sich am Mittwoch in Brüssel nach fast zweitägigem Tauziehen auf eine Generalreform der EU-Weinmarktordnung geeinigt. Das verlautete aus Delegationskreisen und der EU-Kommission. Damit sollen die rund 1,3 Milliarden Euro, die jährlich aus dem EU-Haushalt für den Weinsektor zur Verfügung stehen, in Zukunft vor allem in die Modernisierung des Weinbaus und die bessere Vermarktung fließen. Die wichtigste Meldung für Österreich: Nach alter Tradition darf zum Anreichern des Mostes vor der Gärung weiterhin Zucker verwendet werden.

Die bisher übliche Destillation von Weinüberschüssen, die jährlich fast die Hälfte des EU-Weinbudgets verbraucht hat, wird nach einer Übergangsperiode abgeschafft.

Die nördlichen Weinländer wie Österreich und Deutschland dürfen weiterhin Zucker zum Anreichern des Mostes vor der Gärung verwenden. Im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission war ein Aufzuckerungsverbot vorgesehen gewesen, das jedoch von der Mehrheit der Länder abgelehnt wurde. Minister Pröll zeigte sich über die Einigung in einer ersten Reaktion "absolut zufrieden".

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