Die bisher übliche Destillation von Weinüberschüssen, die jährlich fast die Hälfte des EU-Weinbudgets verbraucht hat, wird nach einer Übergangsperiode abgeschafft.
Die nördlichen Weinländer wie Österreich und Deutschland dürfen weiterhin Zucker zum Anreichern des Mostes vor der Gärung verwenden. Im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission war ein Aufzuckerungsverbot vorgesehen gewesen, das jedoch von der Mehrheit der Länder abgelehnt wurde. Minister Pröll zeigte sich über die Einigung in einer ersten Reaktion "absolut zufrieden".
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