Nach der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte 1995 habe er dem neuen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner vorgeschlagen, diese Geschäfte in einem wesentlich geringeren Umfang zu tätigen. Die Risikobegrenzung sei für die Bankenaufsicht dabei ein wesentlicher Punkt gewesen, sagte Stanzel, der zuvor von 1986 bis 1993 auch Staatskommissär in der BAWAG und bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1999 Chef der Bankenaufsicht im Finanzministerium war.
Neben Stanzel stand auch sein Nachfolger als BAWAG-Staatskommissär, Herbert Sutter, und der ehemalige Mitarbeiter von Wolfgang Flöttl, David Worsfold, als Zeugen vor dem Schöffensenat. Die mittlerweile pensionierten Beamten im Finanzministerium nahmen jahrelang als staatliche „Aufseher“ an den Aufsichtsratssitzungen der ehemaligen Gewerkschaftsbank teil.
„Fragen Sie mich heute lieber nicht danach“
Stanzel betonte, dass ausschließlich das Finanzministerium als Behörde mit Vollzugskompetenz dafür zuständig war, auf den kritischen BAWAG-Prüfbericht der Nationalbank aus dem Jahr 2001 zu reagieren. Die endgültige Entscheidungsquelle wäre der Minister gewesen - damals war Karl-Heinz Grasser Finanzminister. Ob die Nationalbank reagieren hätte müssen, traue er sich nicht zu sagen. Die damaligen Staatskommissäre Herbert Sutter und sein Stellvertreter Josef Mantler hätten vom dem Prüfbericht wissen müssen. Tatsächlich hatte niemand auf den OeNB-Prüfbericht reagiert.
Er sei in seiner Zeit als BAWAG-Staatskommissär nicht über die Karibik-1-Geschäfte bzw. die „Vater-Sohn-Geschäfte“ zwischen dem damaligen Generaldirektor Walter Flöttl und dessen Sohn Wolfgang Flöttl informiert worden, sondern erst nachdem sie durch einen Magazinartikel veröffentlicht und von der Nationalbank geprüft wurden. Nicht hinter dem Berg hielt Stanzel mit seiner heutigen Meinung über Elsner und die Wirtschaftsprüfer der KPMG. Bei beiden hätte es damals keinen Zweifel an ihrer Integrität gegeben. „Fragen Sie mich heute lieber nicht danach“, meinte Stanzel.
Keiner hat den Bericht gesehen – niemand wusste von nichts
Sutter, von Jänner 1993 bis Ende Juni 2003 Nachfolger von Stanzel als Staatskommissär in der BAWAG, sagte, von den hohen Verlusten der Bank durch die Geschäfte mit Wolfgang Flöttl nie etwas erfahren zu haben. Bei der Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte im Jahr 1995 seien diese im Aufsichtsrat als „risikoarme Geschäfte“ dargestellt worden. 1998 sei der Aufsichtsrat davon informiert worden, dass die Geschäfte überhaupt eingestellt und der Kredit mit Zinsen zurückbezahlt worden sei. Von dem laut Anklage 1,44 Milliarden Euro Verlust, der zwischen Herbst 1998 und Jahresende 2000 entstanden sei, habe der Aufsichtsrat nichts erfahren.
Die Wiederaufnahme der Karibik-Geschäfte mit einem Limit von 400 Millionen Dollar (heute 280 Millionen Euro) sei im Jahr 1995 als „freiwillige Information des Vorstands an den Aufsichtsrat“ erfolgt. An eine Information im Aufsichtsrat, weitere 400 Millionen Dollar zur Besicherung eines Warenlagers von Flöttl bereitzustellen, könne er sich nicht erinnern. Dass 1996 die 400 Millionen Dollar für die Flöttl-Geschäfte auf 550 Millionen Dollar aufgestockt wurden, auch davon wisse er nichts.
Den kritischen Nationalbank-Prüfbericht 2001 zur BAWAG habe er nicht gesehen, da er nicht im Aufsichtsrat der Bank behandelt worden sei. „Damals hat kein Staatskommissär einen Prüfbericht erhalten“. In der Expertenkommission, wo Sutter stellvertretendes Mitglied war, sei der Bericht auch nicht diskutiert worden, daher habe er angenommen, der Bericht sei nicht allzu gravierend. Auch wenn er den Bericht angefordert hätte, so hätte er keine Maßnahmen setzen können, sondern die zuständige Abteilung im Finanzministerium, betonte der heute pensionierte Sutter.
Worsfold: Flöttl erhielt 7 Mio. Dollar von Meinl Bank
Der langjährige Mitarbeiter des Angeklagten Wolfgang Flöttl, David Worsfold, wurde zum zweiten Mal als Zeuge im BAWAG-Prozess einvernommen. Worsfold wurde eingehend zu den Geschäften der Flöttl-Firma Ross Capital befragt, die für die BAWAG zwischen 1998 und 2000 zu Verlusten von laut Anklage 1,44 Milliarden Euro führten. Auch zwischen der Meinl Bank und Flöttls Firma bestanden laut Worsfold Geschäftsbeziehungen, die aber im Gegensatz zur BAWAG für die Meinl Bank ohne Verlust endeten: Von der Meinl Bank habe Flöttl sieben Millionen Dollar Kredit erhalten, die er später wieder zurückbezahlt habe, sagte Worsfold auf eine Frage von Staatsanwalt Georg Krakow.
Die Telefongespräche der Händler in Flöttls Firma seien aufgezeichnet, die Bänder aber später vernichtet worden, sagte er. Schon bei seiner letzten Zeugenbefragung am 13. September hatte Worsfold angegeben, dass alle Unterlagen der Karibik-Firma über die Handelstätigkeiten nach dem Jahr 2000 durch einen Computer-Crash vernichtet worden seien. Die Geschäfte mit dem Totalverlust 1998 seien aber durch ein Verlust-Audit der US-Firma Arthur Andersen dokumentiert, betonte Flöttl heute. Der Sachverständige Fritz Kleiner wunderte sich, ob bei Arthur Andersen nicht ein „Interessenskonflikt“ vorgelegen sei, da sie auch als Wirtschaftsprüfer für Flöttl gearbeitet habe.
Worsfold wurde detailliert gefragt, wie die Gelder der BAWAG in den sieben „Uni-Bonds“ veranlagt wurden. Letztlich sei alles in den Ross Global Fonds geflossen, die einzelnen Uni-Bonds hätten nur Anteile am Ross Global-Fonds gehalten. Wieso es dann bei den laufend an die BAWAG geschickten Berichten zu voneinander abweichenden Entwicklungen der Uni-Bonds-Werte gekommen sei, fragte Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert: Die an die BAWAG gemeldeten NAV (Nettowerte) der sieben Uni-Bond-Fonds (Huntington, Madison, Columbia, etc.) seien etwa am 30. September 2000 alle mit verschiedenen Werten angegeben, obwohl ja alle die gleichen Aktien hielten. Worsfold meinte, das seien wohl Irrtümer gewesen.
„Dr. Flöttl, sagen Sie nicht ein!“
Die Verluste für die BAWAG wären geringer ausgefallen, hätte er Anfang Oktober 2000 noch eingegriffen und den Yen-Swap beendet, räumte Flöttl in der Befragung ein. Allerdings habe er nicht gewusst, in welche Richtung sich die japanischen Zinsen bzw. die Währung entwickle. Da Flöttl nicht eingriff, kam es wieder einmal zum Totalverlust. Flöttl, der während der Zeugenbefragung seines Mitarbeiters im Raum saß, verfolgte die Befragung von Worsfold aufmerksam. Als er dem Zeugen einmal etwas zumurmelte, empörte sich Elsners Anwalt Wolfgang Schubert: „Dr. Flöttl, sagen Sie nicht ein!“.
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