In einem ersten Schritt soll geprüft werden, ob und inwiefern in Hinblick auf die Sicherheit der Veranlagung unrichtig beraten wurde. Auch Ansprüche gegen die Meinl Bank und MEL selbst werden untersucht. "In der Folge sind gemeinsame Sammelklagen angedacht", teilt das Sozialministerium mit.
Zwar hätten sich in den Medien bisher viele gemeldet, die Klagen angekündigt haben, für Kleinanleger stelle sich aber die Frage, ob der Aufwand das Ergebnis lohne und wem man bei derart verwickelten Verhältnissen vertrauen könne, heißt es weiter.
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