Kindergeld-Debatte

Arbeiterkammer stärkt Kdolsky den Rücken

Österreich
20.07.2007 12:48
Im Streit um die Rückzahlung zu Unrecht bezogenen Kindergeldes bekommt Familienministerin Kdolsky Unterstützung von der Arbeiterkammer. Deren sozialpolitischer Leiter Christoph Klein sprach sich am Freitag im Radio Ö1 gegen eine generelle Amnestie aus - und damit gegen die Linie vieler SPÖ-Politiker. Für Klein wäre eine Amnestie das falsche Signal für Rechtsstaat und Demokratie.

Die Arbeiterkammer plädiert für einen Mittelweg: Wie in der Neuregelung sollte auch für die Vergangenheit nicht das gesamte Kindergeld rückgefordert werden, sondern höchstens jener Betrag, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wurde.

Außerdem sollte die 15-Prozent-Toleranzgrenze auch bei einer missverständlichen Auslegung der kompliziert zu berechnenden Zuverdienstgrenze gelten.

Und schließlich sollten Zahlungen etwa für einen nachträglich konsumierten Urlaub unberücksichtigt bleiben. Bis klare Kriterien in einer „vernünftigen und für die Gebietskrankenkassen auch vollziehbaren Härtefallverordnung“ festgesetzt sind, sollten keine Rückforderungsbescheide erlassen werden, sagte Klein. Bereits ausgestellte Bescheide sollten zurückgezogen werden, meinte Klein.

Erste Klage mit BZÖ-Unterstützung in Klagenfurt
Unterdessen wurde am Freitag beim Landesgericht Klagenfurt die erste Klage gegen die Rückzahlung von zu Unrecht bezogenem Kindergeld wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze eingebracht. Mit Unterstützung des BZÖ wendet sich eine Mutter dagegen, insgesamt 3.006 Euro zurückzahlen zu müssen. In der Klage - die sich gegen zwei Bescheide der Kärntner Gebietskrankenkasse richtet - wird argumentiert, dass die Frau die Leistungen „gutgläubig empfangen und verbraucht“ habe. Konkret geht es um das Kindergeld und den Zuschuss dazu vom August 2002 bis Ende 2003.

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