"Zuverdienstgrenze"

Neue Debatte ums Kindergeld

Österreich
09.07.2007 18:58
Kindergeldbezieher überschreiten mit ihrem Einkommen die so genannte Zuverdienstgrenze, ab der sie eigentlich keine Zuschüsse bekommen würden, weitaus häufiger als angenommen: Laut ersten Ergebnissen von Stichprobenkontrollen des Familienministeriums aus verschiedenen Bundesländern haben bis zu 50 Prozent der überprüften Fälle die erlaubten 14.600 Euro jährlich überschritten. Das sorgt für Aufregung in der Politik: Frauenministerin Bures nahm die Stichproben zum Anlass, den Verfassungsdienst einzuschalten. Scharfe Kritik kam von der Opposition.

Die österreichweiten Kontrollen der Einhaltung der Zuverdienstgrenze hatte Familienministerin Kdolsky (ÖVP) im Mai angeordnet. Die Gebietskrankenkassen müssen rückwirkend in Stichproben überprüfen, ob die Bezieherinnen von Kindergeld in den Jahren 2002 bis 2006 die Einkommensgrenze nicht überschritten haben.

In Salzburg haben erste Ergebnisse gezeigt, dass 40 Prozent der jungen Mütter die Leistung zu Unrecht bezogen haben. In der Steiermark und in Kärnten lagen 2002 etwa die Hälfte der überprüften Fälle über dem Limit. In Wien haben 2002 nur zehn Prozent der jungen Mütter bzw. Väter das Kindergeld unrechtmäßig erhalten.

„Das Ergebnis hat uns und auch die Fachleute überrascht. Denn zwei von fünf Fällen ist eine sehr hohe Trefferquote“, sagte der Direktor der Salzburger Gebietskrankenkasse, Harald Seiss. Salzburg liege damit im Trend mit den anderen Bundesländern. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse überprüft derzeit gut 300 jener knapp 10.000 Eltern, die im Jahr 2002 Kindergeld bezogen haben.

In der Wiener Gebietskrankenkasse plädiert man dafür, das Geld nicht zurückzufordern. „Das ist gewaltig, da wird die Aufregung enorm sein“, sagte WGKK-Sprecher Jan Pazourek. „Der Wunsch ist, lassen wir die Vergangenheit ruhen und finden wir eine Lösung für die Zukunft.“

Stichproben für Bures verfassungswidrig
Frauenministerin Bures (SPÖ) bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Zufallskontrollen und will den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts einschalten. Die Prüfungen könnten dem Gleichheitsprinzip widersprechen, mutmaßte sie. Im Familienministerium beharrt man hingegen auf den Stichproben. Diese seien sehr wohl gesetzeskonform, heißt es dort. Ein Verzicht auf die Kontrollen sei nicht möglich, da man die „geltende Rechtslage“ vollziehen müsse.

BZÖ will Musterprozess führen
Einen Musterprozess für betroffene Familien kündigte BZÖ-Generalsekretär Grosz an. Wie die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Rosenkranz sprach er sich für eine sofortige Abschaffung der „unsozialen“ Zuverdienstgrenze aus. Eine Entschärfung der Regelung forderte Arbeiterkammer-Präsident Tumpel. Die Zuverdienstbestimmungen seien zu kompliziert und man habe zu lange weggeschaut. „Mehr Fairness“  für die Betroffenen mahnten die neuen Volksanwälte in der Causa ein.

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