Geld zurück?

Feinstaub-Hunderter: Die Strafmandate gelten nicht

Österreich
21.02.2007 18:16
Zehntausende Anonymverfügungen und Organstrafmandate, die wegen der Feinstaub-Tempolimits auf den Autobahnen verhängt worden sind, dürften nicht rechtmäßig sein. Ein Autofahrer bekämpfte in der Steiermark die Strafe und bekommt vermutlich Recht, da die Tempolimits unzureichend beschildert waren.
Wer seine Strafe schon bezahlt hat, hat keine Chance, sein Geld zurückzufordern. Im Falle einer Anzeige kann man jedoch in Berufung gehen. Der Unabhängige Verwaltungssenat kam zu dem Schluss: "Wenn der Autofahrer nicht wissen kann, wo eine Beschränkung gilt, dann kann er ja nicht bestraft werden."


In der Steiermark gilt in 333 von 542 Gemeinden die Feinstaub-Verordnung. Es wurden aber nur 200 Verkehrszeichen aufgestellt. "In Wien und Oberösterreich sind die Tempolimits eindeutig beschildert", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. "In Tirol, Salzburg und Oberösterreich wackelt der Feinstaub-Hunderter aus verfassungsrechtlichen Bedenken", meint Lydia Ninz vom ARBÖ und fordert klare Verordnungen.


Von Erich Schönauer
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