10 Jahre suspendiert

Urteil: Berlin darf Neonazi-Polizisten entlassen

Ausland
17.11.2017 11:12

Ein rechtsextremer Polizist in Deutschlands Hauptstadt Berlin wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden. Der Mann, seit zehn Jahren bei vollen Bezügen von rund 2800 Euro monatlich vom Polizeidienst suspendiert, trägt Runen und die Noten des Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen, zeigte den Hitlergruß und bewahrte in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien auf.

Andreas T. wurde 2007 vom Polizeidienst suspendiert. Er soll an einer CD für eine Neonazi-Band mitgearbeitet haben. Gegen den Beamten wurde wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole ermittelt. Bei einer Razzia wurden dann seine Wohnung und die seiner Freundin, einer NPD-Funktionärin, durchsucht. Gefunden wurden eine Hakenkreuz-Flagge, ein gerahmtes Bild von Adolf Hitler und ein weiteres von SA-Sturmführer Horst Wessel.

"Nazi-Polizist kassiert fürs Nichtstun"
Doch zu einer strafrechtlichen Verurteilung führte das Verfahren nicht. Das Land Berlin wertete die Tätowierungen des Mannes aber als Verletzung der Treuepflicht eines Beamten und erhob Disziplinarklage. Die Berliner Polizei wollte den 43-Jährigen aus dem Beamtendienst entlassen, er wehrte sich dagegen. "Nazi-Polizist kassiert seit 10 Jahren fürs Nichtstun" berichtete die "Bild"-Zeitung" über den schwierigen Fall.

Laut Beamtenrecht verlieren deutsche Polizisten ihren Job erst ab einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Ein Sprecher der Berliner Gewerkschaft der Polizei dazu: Das Beamtenrecht sei ein hohes Gut, weil es Polizisten auch vor falschen Anschuldigungen schütze. Für einen wegen verfassungsfeindlicher Straftaten verurteilten Beamten sei allerdings bei der Polizei kein Platz.

Klage in erster und zweiter Instanz abgewiesen
2013 wies das Berliner Verwaltungsgericht die Klage allerdings ab. Das Land ging in Berufung. Doch auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war der Auffassung, dass es zwar Indizien auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung gebe, das alleine aber nicht ausreiche.

Nachdem der Polizist in den beiden Vorinstanzen noch gewonnen hatte, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht aber Maßstäbe auf, was sich ein Beamter nicht leisten darf. "Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden", teilte das Gericht mit. Wer seinen Körper über Tattoos als Kommunikationsmedium einsetze, wirke plakativ mit seinen Einstellungen nach außen.

Somit darf der Neonazi-Polizist aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder Verfassungstreue entfernt werden - und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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