Dabei handle es sich um einen "normalen Vorgang". Dass der Mitarbeiter bis zur endgültigen Klärung des Unfalls außer Dienst gestellt wurde, sei zu seinem eigenen Schutz geschehen. Der Mitarbeiter werde wie alle Beteiligten psychologisch betreut. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung. Das Ergebnis der Ermittlungen wird für nächste Woche erwartet.
Bei dem schweren Zugunglück waren eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamte und ein 47-jähriger Leichenbestatter getötet worden. Sie hatten bei den Gleisanlagen zwischen Lochau und Bregenz einen Unfall untersucht, bei dem ein 18-Jähriger ums Leben gekommen war. Die drei Personen wurden von einem vorbeifahrenden Eurocity-Zug erfasst und sofort getötet.
Bei einem Unfall oder Suizid auf eingleisigen Anlagen muss der Zugverkehr auf dem betroffenen Gleis nicht unbedingt eingestellt werden. Im Einvernehmen mit der Exekutive kann der Zugverkehr laut ÖBB auch langsam vorüber geführt werden. In dem konkreten Fall war der Zug aber mit unverminderter Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zugefahren. Derzeit wird von einem Kommunikationsfehler bei den ÖBB ausgegangen.
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