"Krone"-Ombudsfrau

Zugfahrt 4 Minuten zu früh angetreten: Strafe

Ombudsfrau
03.11.2017 13:56

Weil er sein Zugticket zu früh nutzte, erhielt ein Leser aus Salzburg von einem Zugbegleiter eine Fahrgeldnachforderung. Die Ombudsfrau konnte für den Studenten bei den ÖBB eine kulante Lösung erreichen!

Marco C. wollte Ende August mit seinem ÖBB-Sommerticket - einem speziellen Ticket für junge Menschen bis 26 Jahre, das während der Sommermonate gültig ist - von Salzburg nach Innsbruck fahren. Und stieg um 7:56 Uhr in den Zug. Da war der Student jedoch um vier Minuten zu früh dran. Denn die Fahrkarte war wochentags erst ab 8 Uhr gültig. Deshalb stellte ihm der Zugbegleiter bei der Ticketkontrolle eine Fahrgeldnachforderung inklusive Bearbeitungsgebühr aus. "Ich habe leider den Fehler gemacht, zu glauben, dass die vier Minuten kein Problem sind", beteuerte der Salzburger in seinem Schreiben an die Ombudsfrau.

Nach unserer Anfrage erklärten sich die ÖBB kulanterweise bereit, die Bearbeitungsgebühr ausnahmsweise zu erlassen.

 Ombudsfrau
Ombudsfrau
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele