Unterstand erlaubt

Wetterschutz: Gesetz hält Fischer trocken!

Kärnten
14.07.2017 09:16

Das Land hat Kärntens Petrijüngern jetzt offiziell die Lizenz zur Aufstellung eines Wetterschutzes genehmigt! Nach Monaten der Debatten um das Zeltverbot, Strafen gegen Fischer und einer Polit-Posse hat man sich auf eine Ausnahmeregelung im Naturschutzgesetz geeinigt.

Nachdem Landeshauptmann Peter Kaiser die Zelt-Debatte zu Chefsache erklärt hatte, gibt es jetzt eine Einigung, per Landtagsbeschluss wird die Ausnahmeregelung für Fischer im Naturschutzgesetz in Stein gemeißelt: Petrijünger dürfen "einen Schutz vor Regen, Wind/Sonne, der nicht allseitig umschlossen ist (ausgenommen zum Schutz vor Insekten)" verwenden.

Das Zelten und Campen in der freien Natur bleibt weiter untersagt. "In Sachen Wetterschutz herrscht endlich Rechtssicherheit", so SP-Klubobmann Herwig Seiser. Erfreut über die Lösung zeigt sich auch FP-Umweltsprecher Christoph Staudacher: "Die Fischer haben es verdient, dass sie nicht länger kriminalisiert werden."

"Endlich sind keine Fehlinterpretationen mehr möglich", freut sich auch Eduard Blatnik, Obmann der Kärntner Fischereivereinigung.

Thomas Leitner, Kärntner Krone

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