Die sechsfache Mutter ging erst im September 2005 von sich aus zur Polizei, um ein Geständnis abzulegen. Sie wollte "ihr Gewissen erleichtern", gab sie an. Die Anklage beruhte ausschließlich auf den Angaben der 56-Jährigen, da es weder Tatzeugen noch Mitwisser gab.
Die Kärntnerin war 1968 mit ihrem Mann nach Wien gezogen und bekam zwei Kinder. Die Ehe scheiterte jedoch. Nach der Scheidung lernte die Frau einen Studenten kennen und lieben. Sie wurde erneut schwanger und gestand dem Mann, dass sie von ihm ein Kind erwartete. Der verheiratete Student machte ihr deshalb Vorwürfe und forderte sie zu einer Abtreibung auf.
Anklägerin sah Vorsatz bei Kindstötung
Am 4. April 1977 oder 1978 - das genaue Jahr wusste die Beschuldigte nicht mehr - leitete sie in ihrer Wohnung den Geburtsvorgang ein. Sie soll einen mit Wasser gefüllten Bottich und einen Abbrennofen bereitgestellt haben. Deshalb kam für die Anklage der Paragraf 79 ("Tötung eines Kindes bei der Geburt") nicht in Betracht. "Sie hat sich sehr gut überlegt, das Kind zu töten und sie hat Vorbereitungen getroffen", meinte die Anklägerin.
Angeklagte will psychologische Hilfe
Die 56-jährige wollte mit ihrer Selbstanzeige nicht nur ihr Gewissen erleichtern. Sie hoffte auch, dass ihr nun endlich psychologisch geholfen werde. "Es kann sein, dass bei mir im Kopf etwas nicht stimmt", erklärte sie dem Richter am Montag.
Neben ihren sieben Geburten, hatte die Kärntnerin an die sieben Abtreibungen hinter sich. Die Eingriffe hat die Frau stets selbst mit spitzen Gegenständen vorgenommen. Die Abtreibungen soll sie im dritten bis vierten Monat durchgeführt haben, die Föten waren an die 20 Zentimeter groß. Zu einem Arzt sei die Frau nie gegangen.
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