24.04.2017 11:11 |

"Rechtswidrig"

Arbeiterkammer warnt vor zu hohen Mahnspesen

Wer seine Kreditrate nicht pünktlich zahlt, muss heute doppelt so tief in die Tasche greifen wie vor zehn Jahren. Betrugen die Mahnspesen damals im Schnitt 15 Euro, so sind es heute 29 Euro.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Acht Banken hat die Arbeiterkammer (AK) nach ihren Mahnkonditionen gefragt: Die erste Mahnung kostet zwischen null und 36 Euro, für die zweite werden zwischen 15 Euro und 75 Euro fällig, die dritte Mahnung macht zwischen 20 Euro und 135 Euro aus.

Diese Staffelung sei rechtswidrig, so die AK, da der Aufwand mit einer weiteren Mahnung nicht steigt. Zusätzlich zu den Spesen verrechnen die Banken meist auch Verzugszinsen. Sie liegen bei den befragten Instituten zwischen 4,8 und 5 Prozent, nur die Santander Bank gibt an, keine Zinsen zu verlangen.

Die AK fordert die Banken auf, die Spesen zu senken und schon bei Vertragsabschluss auf sie hinzuweisen. Die Verzugszinsen müssten an das derzeit niedrige Zinsniveau angepasst werden. Außerdem rät sie Kunden, bei Zahlungsverzug rechtzeitig mit dem Geldinstitut zu reden.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?