Wollte Bombe zünden
Lebenslange Haft für deutschen Islamisten Marco G.
Im Islamistenprozess um den gescheiterten Bombenanschlag im Bonner Hauptbahnhof und ein vereiteltes Attentat auf einen rechtsgerichteten Politiker hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten Marco G. wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist dadurch ausgeschlossen. Drei weitere islamistische Mittäter wurden zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und zwölf Jahren verurteilt.
Der nun verurteilte Marco G. soll im Dezember 2012 auf dem Bonner Bahnhof eine Sporttasche mit einer Rohrbombe abgestellt haben, die jedoch nicht explodierte.
Laut deutschen Medien soll die Bombe zwar gezündet haben, doch aus ungeklärten Gründen explodierte der Sprengsatz nicht. Ermittler sollen entsprechende Schmauchspuren festgestellt haben. Ein Konstruktionsfehler habe demnach verhindert, dass es zu einer folgenschweren Explosion kam, berichtete die "Bild".
Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sollen Passanten zudem gegen die Tasche getreten haben, bevor die Polizei über das Gepäckstück informiert wurde. Möglicherweise wurde durch die Erschütterungen der fragile Zündmechanismus beschädigt, hieß es. Für die Ermittler gestaltete sich die Rekonstruktion des Sprengsatzes jedenfalls äußerst schwierig, weil die Bombe zur Entschärfung mit einem Wasserstrahl beschossen wurde.
Mordanschlag auf rechten Politiker als Racheaktion geplant
Neben dem gescheiterten Bombenanschlag in Bonn hatte Marco G. gemeinsam mit den drei ebenfalls verurteilten Islamisten zudem einen Mordanschlag auf den damaligen Vorsitzenden der rechtsgerichteten Bewegung Pro NRW in Leverkusen geplant. Das Urteil lautete in diesem Zusammenhang nun auf Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Für die Staatsanwaltschaft galt G. als "geistiger Urheber der Tat-Idee". Zwei weitere Beschuldigte erhielten Haftstrafen von jeweils zwölf Jahren und der vierte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren.
Das kurz vor der Tatausführung im März 2013 vereitelte Attentat auf den Pro-NRW-Funktionär soll der Anklage zufolge ein Racheakt nach islamfeindlichen Provokationen von Pro NRW im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2012 gewesen sein. Damals hatten Mitglieder von Pro NRW wiederholt Bilder des Propheten Mohammed vor Moscheen gezeigt.
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