Warnanlagenpflicht

Brandmelder für die Kleinsten

Kärnten
30.11.2016 16:23

Für viele Diskussionen sorgt die Tatsache, dass es in den meisten Schulen in Kärnten keine Brandmelder geben muss. In Kindergärten sieht die Situation aber anders aus: Eine Novelle der Kärntner Bauvorschriften schreibt seit 2012 bei Neubauten Rauchmelder vor. Nach und nach wird in den Gebäuden nachgerüstet.

Wenn neue Kindergärten errichtet werden, sind seit 2012 Rauchmelder Pflicht. "Der Gesetzgeber hat dafür genaue Richtlinien ausgearbeitet, die bei Neubauten die Installation von Rauchmeldern vorschreiben. Sie alle müssen außerdem miteinander verbunden sein", erläutert Walter Lackner von der Feuerpolizei. Denn im Gegensatz zu Schulen gebe es in Kindergärten ein Schlafrisiko, weil die Kleinen ja Mittagsschläfchen halten. In dieser Zeit könnte Feuer ausbrechen.

In Kindergärten, wo keine Melder vorhanden sind, finden Feuerbeschauungen statt. "Die Sicherheitsmaßnahmen in den Kindergärten werden bei Sanierungen adaptiert. Seit zwei Jahren wird das Kindergartenpersonal in Sachen Brandschutz geschult", erklärt die Klagenfurter Bildungsreferentin Ruth Feistritzer. Das Budget, das in den Brandschutz fließt, werde jährlich immer höher, heißt es.

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