28.07.2015 07:41 |

Eltern verzweifelt

Baby erhält keine Geburtsurkunde

Vier Monate alt ist der kleine Robin aus Arzl im Pitztal. Aber eine gültige Geburtsurkunde haben seine Eltern immer noch nicht in der Hand. Die Familie bekommt deshalb diverse Sozialleistungen nicht ausbezahlt - eine vertrackte und kuriose Situation, die im schlimmsten Fall jahrelang ungelöst bleiben könnte...
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Essen, schlafen und mit seinen großen Kulleraugen die Welt anlachen - das ist Robins Tagesbeschäftigung. Eigentlich ganz einfach. Das Baby weiß nichts davon, dass sein Leben bereits sehr kompliziert ist.

Und das kam so: Mama Nesrin ist türkische Staatsbürgerin, Papa Matthias ist Deutscher. Beide leben und arbeiten seit Jahren in Tirol. Nesrin hat eine Scheidung hinter sich, abgesegnet vom Bezirksgericht Imst. Mit Matthias will sie sich jetzt ein neues Leben aufbauen. Im März kam ihr gemeinsamer Sohn Robin auf die Welt. Doch bei der Ausstellung der (ersten) Geburtsurkunde fiel die junge Familie aus allen Wolken. Denn als Vater wurde Nesrins türkischer Ex-Mann angegeben. "Wir konnten und wollten das erst gar nicht glauben", beschreibt Matthias, wie es ihnen damals ging.

"Pilgere seit Monaten von Amt zu Amt"
Dann begab er sich auf einen steinigen Pfad von Amt zu Amt. "Es vergeht keine Woche, in der ich nicht irgendwo vorsprechen muss", erzählt der Deutsche. Der Haken an der Sache mit Robins Geburtsurkunde findet sich im türkischen Recht. Denn dort ist Nesrins Scheidung noch nicht offiziell, weil lange Übergangsfristen einzuhalten sind. "Robin hätte bei Nesrins Ex-Mann krankenversichert werden müssen", beschreibt der Papa eine der absurden Auswirkungen. Etliche Behördengänge später hält der Deutsche nun ein Papier vom Bezirksgericht in der Hand, das ihm die Vaterschaft bescheinigt.

"Bis zu zwei Jahre Wartezeit möglich"
Doch jetzt wird es erst richtig kompliziert. Die ursprüngliche Geburtsurkunde ist damit quasi ungültig, weil auch der Ex-Mann kein Interesse daran hat, Robins Vater zu sein. Eine neue hat das zuständige Standesamt aber bisher nicht ausgestellt, weil man auf die Scheidungsbestätigung aus der Türkei wartet. "800 Euro hat uns das Ansuchen dafür gekostet. Und wir bekamen die Information, dass es bis zu zwei Jahre dauern kann", erklärt Matthias.

In der Zwischenzeit wird keine Familienbeihilfe und kein Karenzgeld ausbezahlt - dafür braucht es eine gültige Geburtsurkunde. Robins Eltern sind verzweifelt. Einen Lichtblick gibt es dennoch: "In der Gebietskrankenkasse waren alle sehr hilfsbereit. Unser Kind ist jetzt zumindest bei uns versichert."

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