Der 21-Jährige hatte in dem Prozess die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen größtenteils zurückgewiesen und behauptet, seine laut Anklage auf Jugendkriminalität ausgerichtete Gruppierung sei nur ein Verein gewesen, in dem man Sport betreiben konnte. Von Überfällen und weiteren Straftaten habe er nichts gewusst.
Wie Richter Daniel Rechenmacher in seiner Urteilsbegründung ausführte, handelte es sich bei der Gruppierung, der bis zu 150 Jugendliche und junge Erwachsene angehörten, in Wahrheit um eine Bande, die ihrem Organisationsgrad nach einer kriminellen Vereinigung zumindest nahekam. Dabei habe Magamed M. eine "Vorbildwirkung" gehabt: "Er wurde regelrecht auf ein Podest gestellt", so Rechenmacher.
Ursprünglich 33 Täter angezeigt
Ein 20-Jähriger, der besonders gewalttätig vorgegangen war und - teils alleine, teils mit Mittätern - zwischen September 2014 und Ende Jänner mit einer goldenen Gaspistole fünf Supermärkte überfallen hatte, wurde zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei weitere, untergeordnet beteiligte Angeklagte fassten zwölf Monate teilbedingt bzw. sechs Monate bedingt aus. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.
Im "Goldenberg"-Verfahren waren ursprünglich 33 Burschen und junge Männer zur Anzeige gebracht worden. Der Großteil davon wurde in separat geführten Verfahren erstinstanzlich abgeurteilt.
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