Die Anklage will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird. Masipa ließ dagegen keine Berufung gegen die fünfjährige Haftstrafe zu.
Das oberste Berufungsgericht muss nun prüfen, ob mit dem Urteil wegen Totschlags das Gesetz korrekt angewendet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 15 Jahre Gefängnis gefordert.
Gefängnis nach zehn Monaten verlassen?
Pistorius war Ende Oktober nach einem weltweit mit Spannung verfolgten Prozess wegen Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. Der 28-Jährige hatte Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.
Bei der Anhörung zum Berufungsantrag am Dienstag hatte Chefankläger Gerrie Nel Masipas Urteil als "schockierend unangemessen" bezeichnet. Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt.
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