1,65 Promille

Alkolenker darf Führerschein behalten

Österreich
04.01.2006 18:31
Wer Alkohol trinkt, darf nicht mit dem Auto fahren. Sagt das Gesetz. Wer es dennoch tut, verliert den Führerschein. Wer seinem Leben ein Ende setzen möchte, darf trinken - und dann Auto fahren. Sogar einen Unfall verursachen! Den Schein muss er trotzdem nicht abgeben. Sagt der Verwaltungsgerichtshof in einem neuen Urteil...

1,65 Promille hatte der Autolenker, als er den Unfall mit Verletzten verursachte. Logische Konsequenz: acht Monate Führerscheinentzug. Aber der Mann berief gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts und legte dem Unabhängigen Verwaltungssenat ein Gutachten vor, wonach er sich nur betrunken hat, weil er Selbstmord begehen wollte und zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei.

Das Urteil wurde herabgesetzt, der Schein nur vier Monate entzogen. Aber der einst Lebensmüde bewies Kampfgeist - und berief erneut.

Alle Entscheidungen aufgehoben
Der Fall landete vor dem Verwaltungsgerichtshof. Und dort vermisste man Untersuchungen, die klären, in welchem Zustand sich der Lenker befand, als er zu trinken begonnen hat. Und hob alle bisherigen Entscheidungen wegen Rechtswidrigkeit auf: Der Mann darf den Führerschein behalten.

Symbolbild

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