1,65 Promille hatte der Autolenker, als er den Unfall mit Verletzten verursachte. Logische Konsequenz: acht Monate Führerscheinentzug. Aber der Mann berief gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts und legte dem Unabhängigen Verwaltungssenat ein Gutachten vor, wonach er sich nur betrunken hat, weil er Selbstmord begehen wollte und zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei.
Das Urteil wurde herabgesetzt, der Schein nur vier Monate entzogen. Aber der einst Lebensmüde bewies Kampfgeist - und berief erneut.
Alle Entscheidungen aufgehoben
Der Fall landete vor dem Verwaltungsgerichtshof. Und dort vermisste man Untersuchungen, die klären, in welchem Zustand sich der Lenker befand, als er zu trinken begonnen hat. Und hob alle bisherigen Entscheidungen wegen Rechtswidrigkeit auf: Der Mann darf den Führerschein behalten.
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.