Die Staatsanwältin wirft einer 57-Jährigen das Verbrechen des Quälens und Vernachlässigens vor, nachdem der pflegebedürftiger Bruder gestorben war. Die Krankenschwester wurde am Mittwoch in Leoben verurteilt.
Es waren schreckliche Fotos des Verstorbenen, die der vorsitzende Richter Roman Weiß am Mittwoch den Schöffen am Landesgericht in Leoben zeigen musste. Der Körper ist von offenen Wunden übersät, der Steirer selbst nur Haut und Knochen. „Wie kann man so einem Menschen keine Hilfe geben?“, will er von der angeklagten Krankenschwester wissen. „Mein Bruder wollte sterben“, antwortet sie mit leiser Stimme und gesenktem Kopf. Warum sie keinen Arzt geholt habe? „Weil er das nicht wollte.“
Bis zu seinem Tod massiv vernachlässigt
Die Staatsanwaltschaft wirft der 57-Jährigen das Verbrechen des Quälens oder Vernachlässigens wehrloser Personen vor. Die Krankenschwester soll ihren 59-jährigen Bruder, der geistig und nach mehreren Operationen auch körperlich beeinträchtigt war, dermaßen vernachlässigt haben, dass er im Juli 2025 schließlich an den Folgen verstarb.
Fasten bis zum Tod?
Anfangs bekannte sich die Angeklagte vor dem Schöffengericht nicht schuldig. Ihr Bruder habe Sterbefasten betrieben, er hätte einen starken Willen gehabt. Warum sie keine Sterbeverfügung gemacht habe, will Richter Weiß wissen. „Ich habe nicht gewusst, dass es so etwas bei uns gibt!“
Gegen Ende des Prozesses sieht die Krankenschwester ein, dass sie Hilfe hätte holen müssen. „Zumindest einen Arzt“, bedauert sie. Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung und 9000 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit; nicht rechtskräftig.
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