Das war keine Trickserei, über die man locker hinwegsehen kann. Im Gegenteil: Wegen schweren Betruges und Urkundenunterdrückung saß am Donnerstag ein Tiroler (38) vor dem Landesgericht. Es ging um einen Parkausweis für Behinderte.
Auf einem Parkplatz, so die Schilderung des topfitten jungen Angeklagten, habe er einen Behinderten-Parkausweis gefunden. „Andere würden ihn wohl abgegeben haben, Sie aber haben die verlockende Gelegenheit genützt“, hielt der Richter dem Angeklagten vor.
Vier Parkvorgänge dokumentiert
Dieser parkte allein im vergangenen Oktober viermal gratis in Kurzparkzonen, indem er den Behinderten-Parkausweis an der Windschutzscheibe platziert hatte. Die Parkvorgänge wurden aber offenbar dokumentiert, der Besitzer der Karte war bereits verstorben.
Andere würden den Ausweis wohl abgegeben haben, Sie aber haben die verlockende Gelegenheit genützt.
Der Richter beim Prozess
Nach einigem Hin und Her ein Geständnis
So kam es zur Anzeige, wie ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Innsbrucker Stadtmagistrats bestätigte – und nun zum Prozess. Für den Vorbestraften, der nach einigem Zögern die Tat gestand, setzte es 2880 Euro Geldstrafe. Er hat nun drei Tage Bedenkzeit, weil er nicht von einem Anwalt vertreten war. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig
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