Welche Gefahren lauern im Job, welche Stoffe sind gefährlich und welche Maschinen von Lehrlingen mit größter Vorsicht zu bedienen? Die Gefahrenunterweisung sollte in jedem Unternehmen höchsten Stellenwert haben, wie Thomas Schmidt, Experte für Jugend und Lehrausbildung in der AK Steiermark, erklärt.
Gerade in der Ausbildung fehlt den Jugendlichen oft das ausgeprägte Bewusstsein für die Gefahren ihres Berufes. Im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz sind deshalb gerade für die Lehrausbildung strenge Vorschriften bezüglich Sicherheitsmaßnahmen und Gefahrenprävention in Betrieben vorgesehen.
Die Jugendlichen müssen vor der Arbeitsaufnahme über die im Betrieb bestehenden Vorsichtsmaßnahmen unterwiesen werden.
Die Gefahrenunterweisungen umfassen verschiedene Aspekte, die je nach Branche und Arbeitsbereich variieren können. Typische Inhalte sind unter anderem allgemeines Wissen über die Gefahrenverhütung, der Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, der Schutz vor gefährlichen Stoffen und Materialien, die Verwendung von Schutzkleidung sowie das Verhalten bei Unfällen oder auch Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Betriebsrat einbeziehen
Bei diesen Gefahrenunterweisungen sollte auch ein Mitglied des Betriebsrates und Jugendvertrauensrates anwesend sein. Sie sind rechtzeitig und in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen bei der Lehrausbildung die Verantwortung dafür, dass alle Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen getroffen werden.
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