Frieren in einem Büro muss niemand! Aber, welche Mindest- bzw. Höchsttemperaturen sind eigentlich für Arbeitsräume zulässig und wie verhält es sich bei Tätigkeiten im Freien? Die Antworten kennt Gerald Mattersdorfer, Experte für Arbeitnehmerschutz in der AK Steiermark.
Die Temperatur am Arbeitsplatz hat einen großen Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden. Es gelten zwar Mindesttemperaturen für Arbeitsräume, für Arbeiten im Freien gibt es aber keine Untergrenzen.
Die Firmenleitung ist verpflichtet, für eine geeignete Raumtemperatur zu sorgen. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius zu betragen. Bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung, wie zum Beispiel bei Lagerarbeiten, muss die Temperatur bei mindestens 12 Grad Celsius liegen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Gesundheitsgefahren durch Kälte zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. So sind Kälte- und Wetterschutzkleidung wie Jacken, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz von der Firmenleitung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Kleidung muss nicht nur qualitativ den gesetzlichen Vorgaben und Normen entsprechen, sondern überdies auch praxistauglich sein.
Für ausreichend Aufwärmpausen sorgen
Durch organisatorische Maßnahmen wie die Gewährung von Aufwärmpausen oder das Anbieten warmer Getränke sollen die Belastungen durch Kälte auch so gering wie möglich ausfallen.
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