Gemeinsam mit dem Sohn islamistische Kampflieder gehört, Videos von „Gotteskriegern“ mit ihm geteilt und kommentiert: Auf diese Weise soll ein dreifacher Familienvater terroristische Gruppen unterstützt haben. Beim Prozess versuchte er, dies mit der Radikalisierung seines Sohnes zu erklären: „Ich wollte ihn nicht verlieren.“
Der Angeklagte wurde in der Türkei geboren, lebt aber seit Kindestagen in Österreich, arbeitet seit 25 Jahren als Handwerker, hat drei Kinder und spricht perfekt Deutsch. Er fühle sich auch als Österreicher, betonte der gläubige Muslim. Eine Gemeinsamkeit hat er mit seinem bereits erwachsenen Sohn: Beide wurden unabhängig voneinander bereits nach dem Terror-Paragrafen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Am Freitag saß er erneut im Salzburger Landesgericht wegen des Vorwurfs der Beteiligung an terroristischen Organisationen.
Gemeinsam islamistische Kampflieder angehört
Im Detail ging es um die Verbreitung von Propaganda: „Er hat mehrere Videos gegenüber dem Sohn positiv kommentiert und sie damit gutgeheißen“, führte der Staatsanwalt aus. Auch Nashids – islamistische Kampflieder, die den Märtyrertod glorifizieren – hörte er sich mit dem Nachwuchs an, beispielsweise bei einer Autofahrt oder beim gemeinsamen Training.
„Wir wollen solche Dinge nicht in unserer Gesellschaft. Aber man muss genau hinschauen, was radikal ist“, meinte der Verteidiger und ergänzte, dass sein Mandant eigentlich „dagegen ankämpfte, dass sich der Bub weiter radikalisiert“.
Die Richterin fragte nach einer Erklärung: „Damit ich bei meinem Sohn gut dastehe. Ich hatte Angst, ihn zu verlieren.“ Doch damit habe er ihn doch erst recht bestärkt, bemerkte die Vorsitzende. „Ja, aber er war schon tief drinnen“, entgegnete er.
Ähnlich erklärte er auch das gemeinsame Hören der Terror-Lieder: Die waren auf einem alten MP3-Player, den der Sohn fand. „Ich habe ihm immer gesagt, er soll sie löschen, aber er hat nicht auf mich gehört.“ Warum er sie selbst nicht löschte, konnte er nicht beantworten. Er bereue es aber.
Gericht verkündete Freispruch
Bemerkenswert war seine Aussage zum „Islamischen Staat“: Diese Gruppe „hasse“ er, obwohl einige der Lieder und Videos direkt von der Terror-Organisation stammten. Das Gericht sprach ihn letztlich vom Vorwurf frei, da er lediglich zum Sohn und nicht öffentlich die terroristischen Straftaten positiv bewertete.
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