Veronika Sexl, die seit März 2023 die Rektorin der Universität Innsbruck ist, muss ihre Funktion nach der ersten vierjährigen Funktionsperiode zurücklegen. Dafür hat der Universitätsrat am Dienstag gestimmt. Sexl selbst hatte Interesse an einer Fortführung der Funktion bekundet. Für die Periode ab März 2027 wird die Position jetzt neu ausgeschrieben.
Laut Universitätsgesetz kann ein Rektor oder eine Rektorin während der laufenden Funktionsperiode mit einem „verkürzten Verfahren“ das Interesse bekunden, die Funktion für eine zweite vierjährige Amtsperiode auszuüben. Senat und Universitätsrat müssen diesem Ansinnen mehrheitlich zustimmen, damit die Funktion ohne neuerliche Ausschreibung verlängert wird.
Veronika Sexl, die seit rund 2,5 Jahren die Rektorin der Universität Innsbruck ist, hat ihr Interesse an einer Fortführung der Position im April 2025 bekanntgegeben, nun fanden die entsprechenden Abstimmungen statt.
Der Universitätsrat hat heute in geheimer Abstimmung einer Wiederbestellung mehrheitlich nicht zugestimmt.
Die Universität Innsbruck
Senat stimmte für, Universitätsrat gegen Wiederbestellung
Während sich der Senat der Uni am 20. November in einer geheimen Wahl mehrheitlich für Sexls Wiederbestellung ausgesprochen hat, stimmte der Universitätsrat am heutigen Dienstag mehrheitlich dagegen.
Posten für 2027 bis 2031 wird neu ausgeschrieben
Somit muss die Position für den Rektor oder die Rektorin der Universität Innsbruck für die Periode März 2027 bis Februar 2031 neu ausgeschrieben werden. Die Pharmakologin Sexl hatte ihr Amt im Frühjahr 2023 angetreten und war auf Tilmann Märk gefolgt.

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