AK-SERVICE-TIPP

Benimmregeln auf der Weihnachtsfeier

Steiermark
03.12.2025 05:59

So lustig eine betriebliche Weihnachtsfeier auch sein mag, so wichtig ist auch, dass Benimmregeln eingehalten werden. Bei grobem Fehlverhalten drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, mahnt Bernadette Pöcheim, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeierkammer Steiermark.

Die betriebliche Weihnachtsfeier: Während die einen ihr mit großer Freude entgegenblicken, stellt sie für andere oft eine lästige Pflicht dar. Hier gilt: Auch wenn die Feier während der Arbeitszeit stattfindet, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Teilnahme absagen. In diesem Fall muss jedoch gearbeitet werden, während der Rest feiert. Weihnachtsfeiern finden jedoch meistens außerhalb der Arbeitszeit statt, in diesem Fall hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kein Recht, die Teilnahme anzuordnen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen 
Da es sich bei einer Weihnachtsfeier um eine Veranstaltung mit Nahebeziehung zum Arbeitsverhältnis handelt, müssen Beschäftigte bei grobem Fehlverhalten, wie im Falle von sexuellen Belästigungen oder Beschimpfungen, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Zur Arbeitszeit zählt die Betriebsfeier nur dann, wenn sie auch während dieser stattfindet. Wird nach Ende der Arbeitszeit weitergefeiert, entstehen keine Überstunden.

Wenn nicht anders vereinbart, muss man am Tag danach, wenn es sich um einen normalen Arbeitstag handelt, auch pünktlich zur Arbeit erscheinen. Passiert dies nicht, sind arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt