Urteil gefällt

Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß

Sport
13.03.2014 14:11
Uli Hoeneß muss mit einer - nicht rechtskräftigen - Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Präsidenten von Deutschlands Rekordmeister Bayern München am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren der Geschichte Deutschlands in sieben Fällen schuldig. Der Richter sah die Selbstanzeige des 62-Jährigen als unwirksam an.

Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz fast 30 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Die zuletzt genannte Summe von 27,2 Millionen Euro erhöhte sich noch einmal auf 28,5 Millionen Euro, weil noch der Solidaritätszuschlag einberechnet werden müsse, sagte Richter Rupert Heindl.

Schuldzuweisung an Bank beeindruckte Richter nicht
Steuerhinterziehung sei ein Vorsatzdelikt, betonte Heindl. "Das bloße Berufen darauf, die Bank habe quasi alles alleine gemacht, nehmen wir Ihnen nicht ab." Das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt im Gegensatz dazu höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten.

Beide Parteien können bis zum 20. März Revision einlegen. Die Verteidigung wird das auch sicher machen. "Wir werden das Urteil natürlich mit dem Rechtsmittel der Revision angreifen", sagte Hoeneß-Anwalt Hanns Feigen. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes werde sich dabei insbesondere mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Selbstanzeige beschäftigen müssen. "Entscheidend ist, wie mit einer solchen nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist", erklärte Feigen.

Hoeneß muss nicht sofort ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft hält sich den Einsatz möglicher Rechtsmittel offen. "Wir werden ab morgen noch einmal die Urteilsgründe untersuchen und dann entscheiden, ob wir ebenfalls in Revision gehen werden oder nicht", sagte Ken Heidenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Hoeneß muss jedenfalls nicht sofort ins Gefängnis, der Haftbefehl gegen den Bayern-Präsidenten bleibt zwar aufrecht, ist aber außer Vollzug gesetzt.

Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben, das Verfahren konnte gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit von Hoeneß' Selbstanzeige. "Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor", meinte der Staatsanwalt. Für Hoeneß spreche, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger von Engel ein.

Der Prozess habe einen "gewaltigen medialen Wirbelsturm" ausgelöst, Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden und auch Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren.

Was macht man beim FC Bayern?
Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußballklub. Der seit 2009 als Bayern-Präsident tätige Hoeneß hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die "Vertrauensfrage" zu stellen.

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