Den 31. Geburtstag wird ein Südburgenländer im Gefängnis sitzend begehen – weil er am eigenen Sohn sexuelle Handlungen vornahm und seinem Bruder Handyvideos von diesen abscheulichen Taten schickte.
Es passierte mindestens zweimal beim Windelwechseln, als das kleine wehrlose Geschöpf nackt auf dem Tisch lag. „Ich habe einfach nicht über die Konsequenzen nachgedacht“, sagt der Notstandshilfebezieher beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt, der laut Befund eine 50-prozentige Intelligenzminderung vorzuweisen und „nur“ für das Finanzielle einen Erwachsenenvertreter hat. Dennoch drückt er sich gewählt aus und kapiert sämtliche Anklagepunkte, bevor er sich vor dem Schöffensenat vollinhaltlich schuldig bekennt.
Obszöne Kommentare an den Bruder
Nun möchte die Vorsitzende wissen: „Haben Sie Vorlieben in diese Richtung?“ – „Nein.“ – „Sicher nicht?“ – „Na ja, ich hatte schon Fantasien.“ Aufgeflogen ist die unappetitliche Causa, weil der Angeklagte Videos von den Taten an seinen Bruder geschickt hat, versehen mit obszönen Kommentaren. „Hat der ähnliche Neigungen?“ – „Ja.“ Auf dessen Einvernahme wird verzichtet, seine Probleme wird er bald haben.
„Ich habe eine Dummheit begangen“
Warum er dem Bruder schließlich aufgetragen habe, die Videos unverzüglich zu löschen? „Das schreit ja geradezu danach, etwas Unrechtes getan zu haben!“, sagt die Richterin. „Ich weiß es heute nicht mehr. Ich weiß nur, dass ich eine Dummheit begangen habe. Und das tut mir auch sehr leid, wirklich.“
Was ist die größte Strafe?
Der Schöffensenat verurteilt den bislang Unbescholtenen zu 20 Monaten Haft. Für ein halbes Jahr muss er ins Gefängnis. Während der dreijährigen Probezeit möge er dann eine Psychotherapie durchlaufen. Der Mann akzeptiert. „Die größte Strafe für ihn ist aber, dass er seinen Sohn nicht mehr sehen darf“, sagt seine Anwältin. Der Kleine wird nun von einer Pflegefamilie betreut und aufgezogen. „Ich weiß leider nicht, wo er jetzt ist“, so der Verurteilte.
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