EPO-Überführung eines Athleten - das ist sportrechtlich tödlich, da gibt’s auch kein willkommenes "Hintertürl", Präsident Peter Schröcksnadel tobt, will sich vom Langlauf verabschieden – ist das juristisch möglich?
Grundsätzlich gilt für einen Verband rechtlich, dass er die Entscheidungsgewalt trägt, also alles exklusiv in der Hand hat.
Vor einem derart massiven Eingriff wird jedoch der ÖSV eine breite Mehrheit suchen und finden müssen (IOC, FIS, ÖOC, Sportministerium), sonst wird’s turbulent.
Es besteht kein Zweifel für mich, dass der ÖSV in jedem Fall – wenn er dies will – die Langläufer wirtschaftlich "austrocknen" kann. Kein Geld, damit null Chancen für die Zukunft; da regiert die Macht des Faktischen.
Trotzdem bleibt eine Grundsatzfrage: Will der ÖSV für die eingetretene Blödheit von Dürr andere "saubere" Athleten für immer bestrafen? Da wird’s knifflig, wenn der Geldhahn abgedreht wird.
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