Als angeblicher Zivilpolizist verfolgte ein Steirer (58) ausgerechnet einen wohlbekannten Spitzen-Beamten – und hat sich dabei eindeutig mit dem Falschen angelegt: Am Mittwoch stand er vor Strafrichterin Julia Noack in Graz.
„Das, was Sie gemacht haben, ist wirklich verrückt! Ich habe mir sogar überlegt, deswegen ein Gutachten über Sie einzuholen“, ist Richterin Julia Noack in Graz über das Geschehene irritiert – ließ dann aber doch davon ab. Vor ihr sitzt am Mittwoch ein zerbrechlich wirkender, 58 Jahre alter Grazer, voller Reue, immer wieder beteuernd: „Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist, ich geniere mich so dafür!“
Eigener Porsche als „Einsatzwagen“
Dass er in seinem Porsche sitzend andere Verkehrsteilnehmer aufgehalten, sich ihnen gegenüber als Polizist ausgab und 150 Euro sofort als „Organstrafverfügung“ einforderte, möchte man ihm nicht zutrauen. Im Zuge der Aktionen geriet er einmal aber an den komplett Falschen. An niemand Geringeren als den stellvertretenden steirischen Landespolizeidirektor Alexander Gaisch. Mit seinem Boliden überholte er den Spitzen-Beamten, der gerade auf dem Weg zur Landespolizeidirektion war, bremste vor ihm ab. Und verfolgte ihn anschließend bis aufs Polizei-Gelände – wo ihm der „Vize“ dann auf gut steirisch und wohlbekannt „die Wadln viererichtete“.
Das Leben meines Mandanten ist vollkommen zusammengebrochen. Er hat völlig hirnrissige Dinge gemacht. Jetzt hat er endlich wieder Zukunftsperspektiven.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger
Bild: Eva Manhart
So blieb dem Angeklagten nichts Anderes übrig, als sich vor Frau Rat und seinem Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger in allen Anklagepunkten geständig zu zeigen. Nach seiner Kündigung nach 30 Jahren habe es ihn komplett aus der Bahn geworfen. Auch bei Alexander Gaisch entschuldigte er sich: „Es tut mir unglaublich leid!“ „Ich denke, Sie haben daraus gelernt“, nimmt dieser an.
„Das war ein Hilferuf!“
Frau Rat zeigt sich zufrieden mit der Aktion, fischt sich den Polizei-Chef aber noch einmal her: „Sie haben Akteneinsicht eingefordert, und das als Zeuge. Das geht wirklich nicht!“ – „Nachdem der Vorfall über ein Jahr her war, wollte ich mich dadurch nur daran erinnern“, rechtfertigt er sich.
Schlussendlich wird der Angeklagte zu 4500 Euro Geldstrafe und vier Monaten bedingt verurteilt – inklusive Weisung zur Psychotherapie. Die erhoffte Diversion bleibt ob der Fülle an Straftatbeständen – schwerer Betrug, Amtsanmaßung, Nötigung, falsche Beweisaussage, Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung usw. unerfüllt. Verteidiger Arbacher-Stöger: Das war wirklich ein Hilferuf, nun ist er aber dabei, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.“

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