Gemeinden modernisiert

Einzigartige Regel für Besetzung von Orts-Chefs

Burgenland
09.10.2025 16:28

Das Burgenland ist schon bisher österreichweit Vorreiter bei der Direktwahl von Ortschefs. Die neuen Gemeindegesetze gehen nun noch weiter.

Ein ganzes Bündel an Neuerungen beschließt der Landtag in seiner nächsten Sitzung am 16. Oktober. Allem voran die Möglichkeit eines „Bürgermeisters ohne Mandat“, die österreichweit einzigartig sein wird: Künftig kann eine fachlich geeignete Person, auch wenn sie nicht im Gemeinderat sitzt, von diesem ein Jahr vor der nächsten Wahl gewählt werden. Die Regelung soll den Kreis künftiger Kandidaten erweitern. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst führte aus: „Es wird für Parteien immer schwieriger, Menschen für ihre Kandidatenlisten zu finden. Wir versuchen, dieses Problem so zu lösen.“

Eingeschränkte Befugnis für die neuen Ortschefs
Der Aktionsradius der so eingesetzten Bürgermeister ist aber begrenzt. Bei der Vergabe von Aufträgen und in Personalfragen muss der Gemeinderat entscheiden. Künftig können Fraktionen mit mindestens zwei Dritteln der Mandate auch ein zweites Ersatzmitglied für den Gemeinderat nominieren. Diese Lösung soll ebenfalls künftigen Personalengpässen der politischen Parteien entgegenwirken. Das Gesetzespaket wird von SPÖ, Grünen und der ÖVP beschlossen, wie die Klubchefs der Parteien Roland Fürst (SPÖ), Bernd Strobl (ÖVP) und Wolfgang Spitzmüller (Grüne) gemeinsam bekanntgaben. Die ungewöhnliche Konstellation zusammen mit der ÖVP sorgt für die Zweidrittelmehrheit bei der Abstimmung im Landtag. Die FPÖ war bei den Gesprächen ursprünglich dabei, habe sich aber zurückgezogen. Nach den neuen Gesetzen können Bürgermeister auch selber Vertrauenspersonen als Vorsteher für einzelner Ortsteile berufen. Unlimitierte Kredite können Kommunen, die ihren Haushalt konsolidieren müssen, nun sogar für den laufenden Betrieb aufnehmen – ein Zugeständnis an die vielen Gemeinden, die unter Druck stehen. 

Jetzt dürfen sich Gemeinden sogar für den laufenden Betrieb Kredite aufnehmen. Das war bisher ...
Jetzt dürfen sich Gemeinden sogar für den laufenden Betrieb Kredite aufnehmen. Das war bisher nicht erlaubt.(Bild: Boris Zerwann)

Bessere Informationen und geregelte Befragungen
In der Sammelnovelle befinden sich weiters die Einführung der elektronischen Amtstafel – auch auf einer Homepage. Und die ausdrückliche Regelung, dass über den Beschluss einer Volksabstimmung keine weitere Volksabstimmung stattfinden darf. Eine Lehre aus Unstimmigkeiten in Hackerberg, wo über Straßennamen abgestimmt werden sollte und eine Volksabstimmung über die Volksabstimmung drohte. 

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