Die Landesregierung krempelt das steirische Wohnunterstützungsgesetz um: Die Kriterien für Bezieher werden verschärft, gerade für Nichtösterreicher der Zugang erschwert. Deutschkenntnisse, Einzahlungen ins Sozialversicherungssystem und fünf Jahre Hauptwohnsitz in Österreich sind künftig Pflicht.
„Mir ist es wichtig, dass wir unsere Sozialsysteme auf nachhaltige und gerechte Füße stellen. Bei der Wohnunterstützung handelt es sich um eine ‘freiwillige‘ Ermessensausgabe des Landes Steiermark. Umso wichtiger war es uns, dass wir hier besonders stark darauf abzielen, diese sinnvolle sozialpolitische Leistung zielgerichtet für die Steirerinnen und Steirer abzusichern“, sagt Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ).
Gemeinsam mit ÖVP-Landesrat Karlheinz Kornhäusl präsentierte er am Mittwoch eine Reform der Wohnunterstützung in der Steiermark. Zum Ist-Stand: Im September 2025 bezogen insgesamt 16.079 Haushalte die Unterstützung, wobei der Bezieherkreis zu 81 Prozent österreichische Staatsbürger sind. Etwa 63 Prozent davon sind weiblich und 74 Prozent sind Einpersonenhaushalte. 36 Millionen Euro werden dafür 2025 in die Hand genommen.
Strenge Kriterien für Drittstaatsangehörige
Jetzt soll der Kreis der Beziehungsberechtigten eingeschränkt werden, ähnlich wie zuletzt bei der Sozialhilfe-Reform. So muss künftig jeder Bezieher mindestens fünf Jahre einen Hauptwohnsitz in Österreich gehabt haben – subsidiär Schutzberechtigte werden somit gänzlich ausgeschlossen.
Für Nichtösterreicher – wie auch für Österreicher, die naturgemäß von dieser Einschränkung nicht berührt sind – gelten zukünftig nicht nur Wartezeiten, sondern auch klare und unmissverständliche Regeln, um überhaupt in den Genuss dieser Leistung zu kommen.
Hannes Amesbauer
Soziallandesrat (FPÖ)
Bild: Jauschowetz Christian
Zusätzlich brauchen Drittstaatsangehörige künftig einen Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen und einen „Betragsnachweis ins österreichische System“: 54 Monate in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate steuer- bzw. sozialversicherungsrelevante Einkünfte. Für ältere Personen, die vor 1959 geboren wurden, und Menschen mit dauerhafter Erkrankung gibt es Ausnahmen.
Umsetzung ab Frühjahr 2026
Die bestehenden Höchstsätze für die Wohnunterstützung, die zwischen Sommer 2023 und Anfang 2025 in nur eineinhalb Jahren um rund 35 Prozent erhöht wurden, bleiben unangetastet. Das Reformvorhaben wird in eine vierwöchige Begutachtungsphase geschickt und soll im Frühjahr 2026 in Kraft treten. Kornhäusl: „Mit der Reform der Wohnunterstützung fordern wir Leistungsbereitschaft ein und schaffen mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit.“
Mit der Reform der Wohnunterstützung fordern wir Leistungsbereitschaft ein und schaffen mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit.
Karlheinz Kornhäusl
Gesundheitslandesrat (ÖVP)
Bild: Jauschowetz Christian
„Für Nichtösterreicher – wie auch für Österreicher, die naturgemäß von dieser Einschränkung nicht berührt sind – gelten zukünftig nicht nur Wartezeiten, sondern auch klare und unmissverständliche Regeln, um überhaupt in den Genuss dieser Leistung zu kommen. Ein weiterer wichtiger Schritt, um die Steiermark für Zuwanderer in unsere sozialen Systeme unattraktiver zu machen“, sagt Amesbauer.
Für Menschen mit Behinderungen will man indes die Bedingungen erleichtern: So soll das „persönliche Budget“ nicht mehr zum Einkommen dazugezählt werden. Mit der Verkürzung der Meldefrist von bisher vier auf zukünftig zwei Wochen wird zudem sichergestellt, dass geänderte Einkommensverhältnisse schneller berücksichtigt werden.
Die Landesregierung hat den Medientermin als Bühne für ihre ideologischen Botschaften genutzt. Statt spürbare Verbesserungen für jene zu schaffen, die wirklich Unterstützung brauchen, schafft sie neue Hürden und mehr Bürokratie.
Veronika Nitsche
Sozialsprecherin Grüne
Bild: Marusa Puhek
Die Opposition kann der Reform wenig abgewinnen: „Die Landesregierung hat den Medientermin als Bühne für ihre ideologischen Botschaften genutzt. Statt spürbare Verbesserungen für jene zu schaffen, die wirklich Unterstützung brauchen, schafft sie neue Hürden und mehr Bürokratie“, sagt Grünen-Sozialsprecherin Veronika Nitsche.
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