Diplom gefälscht

Ein ehrgeiziger Akademiker mit falschem Titel

Salzburg
07.10.2025 16:00

Der Angeklagte hat einen besonders ausgeprägten Ehrgeiz: Nicht nur hat er schon vier Hochschulstudien und zahlreiche Berufsausbildungen abgeschlossen. Er hat sich auch den Titel des „Master of Business“ eintragen lassen – mit einer gefälschten Abschlussurkunde. Und damit ergatterte er auch einen Geschäftsführer-Job. 

Der Angeklagte ist ein ehrgeiziger Mensch, beschrieb Verteidiger Bernhard Loimer beim Prozess am Dienstag im Landesgericht seinen Mandanten: „Er hat neben der Arbeit immer studiert und hat dadurch zahlreiche Berufsausbildungen abgeschlossen“, zählt Loimer Jobs wie Personalverrechner, Immobilien-Treuhänder, Mathematik-Lehrer und sogar Bodybuilder auf. Vier akademische Grade trägt der Salzburger in seinem Namen. Nicht darunter ist der „Master of Business“, den sich der Salzburger durch die Fälschung eines Abschlussdiploms der FH Burgenland eintragen ließ: nämlich in seiner Hochzeitsurkunde.

Angeklagter klagte sogar nach Kündigung
„Er hatte einen Online-Kurs für den Master of Business gemacht. Der Ehrgeiz war auch der Grund, dass er sich geärgert hat, dazu kein Abschlussdiplom erhalten zu haben.“ Kurzerhand bastelte ihm ein Bekannter die falsche Abschlussurkunde. Und den falschen Titel hat er auch in seinem Lebenslauf bei der Bewerbung für einen Geschäftsführer-Job bei einem Salzburger Unternehmen angegeben, den er auch bekommen hat. „Er hat ein Wirtschaftsstudium abgeschlossen und Berufserfahrung“, ergänzte Loimer. Die Sache flog jedenfalls auf, die betroffene Firma warf den Salzburger raus. Daraufhin klagte der Angeklagte sogar arbeitsrechtlich eine Kündigungsentschädigung ein, war im Prozess zu hören. Man einigte sich außergerichtlich, berichtet der Firmengründer und merkte höflich seinen Unmut über das Ganze an. Und was sagt der wohl etwas zu ehrgeizige Akademiker selbst zur Urkundenfälschung und dem Betrug? „Ich übernehme die Verantwortung. Diese Blödsinnigkeit tut mir leid.“

Das Gericht bot dem bislang unbescholtenen Angeklagten eine Diversion an: Wenn er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb von sechs Monaten leistet, wird das Verfahren eingestellt. Den falschen Master ließ er sich bereits austragen. 

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