Die Angeklagte (53) hat eine Sehbehinderung, soll nahezu blind sein. Doch wie gut sieht sie wirklich? Die Staatsanwaltschaft wirft der Österreicherin mit türkischen Wurzeln nämlich Betrug vor: Sie soll sich Pflegeleistungen um 33.000 Euro erschlichen haben, da sie besser sehen soll, als sie angab. Der Prozess am Dienstag platzte – aufgrund sprachlicher Barrieren.
Als „nicht alltäglich“ bezeichnete Verteidiger Christoph Rother den Fall zu Prozessbeginn am Dienstag im Salzburger Landesgericht: „Die Angeklagte leidet seit Jahrzehnten an einer Augenerkrankung. Sie ist laufend in medizinischer Behandlung und hatte zwei Hornhauttransplantationen.“
Sie habe die Stufe 4 bei Blindheit und sehe beinahe nichts, führte der Anwalt aus und betonte: „Die Vorwürfe sind an den Haaren herbeigezogen.“ Die Staatsanwaltschaft dagegen wirft ihr Betrug mit Sozialleistungen vor: Im Detail geht es um Pflegeleistungen in Höhe von 33.000 Euro zwischen 2019 und 2024. Der Anklage nach soll sie ihre Sehleistung schlechter dargestellt, und dabei eine vollständige Blindheit simuliert haben.
Polizei observierte Angeklagte
Tatsächlich wurde die im Tennengau lebende Mutter auch von Polizisten observiert: Den Ermittlungen nach soll sie alleine Straßen gequert und über Stufen gegangen sein – ohne Blindenstock oder andere Hilfe. Konfrontiert damit wurde sie bei einer Schwerpunktkontrolle am Schwechater Flughafen, nachdem sie von einem Türkei-Aufenthalt zurückgekehrt war.
Doch bereits bei der Abfrage der persönlichen Daten zu Prozessbeginn hatte die 53-Jährige große Probleme, den Richter zu verstehen. Mehrfach erklärte die Österreicherin in gebrochenem Deutsch: „Ich verstehe nicht.“ Als der Richter fragte, wie lange sie schon hier lebe, entgegnete sie: „Seit 1990“, also 35 Jahre. Und dazu meinte sie noch: „Mein Mann war immer bei den Untersuchungen dabei.“
Der Richter betonte, dass es in diesem Falle einen Dolmetscher brauche – trotz Bemühung seitens des Gerichtes war spontan aber keiner greifbar. Die Verhandlung musste vertagt werden. Zum Ärger der als Zeugen geladenen Ärzte. Einer meinte noch: „Ich konnte mich bei der Behandlung mit ihr unterhalten.“ Darauf angesprochen, meinte die Angeklagte aber wieder nur: „Ich verstehe nicht.“
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