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Nichts sagen konnte man im Ministerium etwa über Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen. Ihre Zahl steigt jedenfalls: Gab es 2010 noch 995 Bezieher mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, waren es 2011 schon 5.328 und 2012 7.479 Personen.
Wie viele Menschen wegen ihrem geringen Erwerbseinkommen zusätzlich per Mindestsicherung unterstützt werden, ist nur aus fünf Bundesländern (und ohne Aufschlüsselung nach Geschlecht) bekannt, nämlich aus Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien. Auch hier gab es eine Zunahme, von 6.366 im Jahr 2011 auf 7.323 im Jahr 2012. Daten zu Regressforderungen und zu den Kosten des Vollzugs hatte das Ministerium aus keinem Bundesland.
"Ohne Daten auch keine Maßnahmen zur Armutsbekämpfung"
Solange keine relevanten Daten vorlägen, "können wir nicht entsprechende Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in Österreich setzen", klagte die Schwentner am Rande der Klubklausur der Grünen. "Das ist das Dilemma des Föderalismus und solcher 15a-Vereinbarungen." Insgesamt seien die Zahlen alarmierend. 30 Prozent der Mindestsicherungsbezieher seien Kinder, erläuterte sie, noch höher sei der Anteil der Menschen im Pensionsalter.
Positiv hob Schwentner hervor, dass Hundstorfer unter Verweis auf das Regierungsprogramm einen Rechtsanspruch auf Sonderbedarf mit den Ländern verhandeln will. "Es ist wesentlich, dass die Leute nicht zu Bittstellern werden", sagte die Grüne.
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