Die Tiroler Platzhirsch-Zeitung „TT“ verbreitete im Vorfeld der Innsbrucker Gemeinderatswahl eine haarsträubende „Räuber-Pistole“ von einem Mob, der zum Haus der Grünen-Politikerin Janine Bex stürmt: Nun wurde die Rechnung präsentiert.
Streitbar, impulsiv und mit einer gehörigen Portion Abneigung gegen die – seiner Meinung nach – „giftgrüne Partei“ ausgestattet: So kennt Innsbruck den ehemaligen Gemeinderat Gerald Depaoli.
Zwar flog er 2024 bei der Innsbruck-Wahl mit seinem „Team Gerecht“ aus dem Gremium („Innsbrucker, ihr habt uns nicht verdient!“), das hindert ihn jedoch nicht daran, weiterhin emotionale Videos über angebliche Missstände in der Landeshauptstadt zu posten.
„Wurde mit Klagen eingedeckt“
Zudem ist er immer noch mit der juristischen Aufarbeitung seiner politischen Tätigkeiten beschäftigt. Die Niederlage gegen die nunmehrige Grünen-Stadträtin Janine Bex in der „Baby-Bier-Affäre“ hat ihn an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht. „Ich wurde mit Klagen eingedeckt und muss mit meinem Privatvermögen geradestehen, während die Grünen derartige Kosten teils aus Parteigeldern finanzieren.“
Fragwürdige Methoden vor Gericht
Von seinen zahlreichen politischen Gegnern wurde und wird Depaoli bis aufs Blut bekämpft. Dass es dabei nicht immer mit fairen Mitteln zugeht, stellte sich jüngst bei einem Gerichtsprozess in Innsbruck heraus. Verhandelt wurde eine Causa, von der Depaoli sagt, sie habe ihn 2024 seine politische Laufbahn gekostet.
„Wenn ihr solche Sachen macht’s, können wir euch nicht mehr wählen.“ Diesen Satz bekamen wir in der Folge oft zu hören.
Ex-GR Depaoli über Wirkung der Falschmeldung
Die Mär vom Mob
Denn kurz vor der Innsbruck-Wahl veröffentlichte die „TT“ zwei Artikel, die es in sich hatten: „Depaoli organisierte einen Mob, um zu dem Haus zu marschieren, in dem Bex mit ihrem Ehemann und drei Kindern wohnt.“ In einem Leitartikel mit dem Titel „Eine Grenzüberschreitung“ wurde ihm pauschal „Gewalt gegen Frauen“ unterstellt.
„Alles völliger Humbug“, sagt Depaoli, klagte vor Gericht und bekam zweimal Recht. „Darauf bin ich schon stolz, das ist ein Sieg David gegen Goliath“, frohlockt der Ex-Mandatar. Doch kurios ist: Zahlen muss er trotzdem!
Unterlassungsbegehren bestätigt
Während er vom Erstgericht noch 1000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekam und die beklagte Partei 2400 Euro Verfahrenskosten zu tragen gehabt hätte, hat das Landesgericht im Berufungsverfahren das Schmerzengeld zur Gänze gestrichen. „Völlig unüblich, dass keine Abgeltung für immaterielle Schäden erfolgt“, sagt dazu Depaolis Anwalt Patrick Gaulin.
Verfahrenskosten offenbar falsch berechnet
Und obwohl sein Mandant mit dem Unterlassungsbegehren wieder überwiegend Recht bekommen habe, seien ihm 3000 Euro Verfahrenskosten aufgebrummt worden. „Ein Rechenfehler des Berufungsgerichtes“, ist Anwalt Gaulin fix überzeugt. Er will nun dagegen vorgehen. Nächste Instanz gibt es aber in diesem Fall keine mehr.
„Das Kopfkino bei den Menschen war in Gang gesetzt“
Am Ende fehlten Depaoli 240 Stimmen zum Wiedereinzug in den Gemeinderat. Die Ursache sieht er in einer „bewusst unrichtigen und politisch motivierten Berichterstattung“: „Suggeriert wurde in diesen Artikeln: Da marschiert ein Mob mit Fackeln zu einem Haus, aus dem verängstigte Kinder schauen. Das Kopfkino bei den Menschen war in Gang gesetzt: ,Wenn ihr solche Sachen macht, können wir euch nicht mehr wählen.’ Diesen Satz bekamen wir in der Folge oft zu hören.“
In Wahrheit sei „der Abendspaziergang“ eine behördlich angemeldete Kundgebung gewesen. Sie führte auch nicht zum Bex-Haus, das zu diesem Zeitpunkt nur aus einem Keller bestand, sondern zu einem Kahlschlag 300 Meter Luftlinie unterhalb davon. 60 Besucher hätten teilgenommen, darunter auch Polizei und ein Redakteur des Mediums.

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