Sechs Jahre Haft

Rumänischer Serien-Einbrecher bettelt um Freiheit

Salzburg
25.09.2025 17:00

Der Kriminelle hat schon elf Vorstrafen, saß auch schon in Deutschland und Spanien im Gefängnis, bevor er hierzulande sechs Jahre Haft kassierte. Bereits nach drei Jahren bat der Rumäne um Haftentlassung. Das Gericht lehnte ab – im Hinblick auf den Kriminaltourismus.

Sechs Jahre Haft lautete das Urteil für einen unbelehrbaren Kriminellen am 24. Jänner 2023 wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls. Ein Jahr davor war der Rumäne in acht Wohnstätten eingebrochen – teils allein, teils mit Komplizen. Nun, etwas mehr als drei Jahre nach der Verurteilung bat der elffach vorbestrafte Kriminelle, dem auch ein Aufenthalts- und Einreiseverbot auferlegt wurde, um die Haftentlassung. Dabei zeigte er sich willig, seiner Ausreiseverpflichtung nachzukommen.

Justiz lehnte Haftentlassung ab
Das dafür zuständige Landesgericht in Wiener Neustadt wies jedoch ab. Und dies bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Wien: „Angesichts des weit verbreiteten Missstands des sogenannten Kriminaltourismus bedarf es im Hinblick auf die Schwere der Tat ausnahmsweise des weiteren Vollzugs.“ Ein zu stark verkürzter Strafvollzug würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Effektivität des Strafrechts erschüttern, argumentiert das Gericht.

Laienhaft gesagt: Würde man ihn jetzt schon frei lassen, wäre es keine Abschreckung für andere Kriminaltouristen. Das bewies der Kriminelle auch schon selbst: Vor seiner Salzburger Verurteilung kassierte er in Deutschland schon sechseinhalb Jahre Haft. Nach drei Jahren wurde er auf Bewährung frei gelassen, reiste nach Spanien, saß dort auch kurz im Häfn – und kam dann nach Österreich zum Einbrechen.

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