Neue (juristische) Entwicklung in der Causa Blaulicht für Tierretter: Kleine Gruppen hoffen jetzt auch „rasche Hilfe“.
Eine Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 1995 sieht vor, dass ein Tierrettungsdienst zumindest zwei große Transportfahrzeuge für Großvieh betreiben muss, um ein Blaulicht führen zu dürfen. Mit Verweis darauf verweigern Verkehrslandesrat Udo Landbauer und Tierschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz bisher kleineren Gruppen das Blaulicht.
„Schutzwürdig“
Doch die Tierretter geben nicht auf. Marcus Serringer, Leiter des Tiermedizinischen Zentrums Teesdorf, setzt sich dafür ein, dass wie in Wien und Oberösterreich auch in Niederösterreich Tiere mit Blaulicht gerettet werden können. Rechtlich aufmunitioniert gehen Tierrettungsdienste einen Schritt weiter: Die Gesundheit von Tieren sei „schutzwürdig“, deshalb das Blaulicht durchaus zu vergeben wäre.
SPÖ-Landesrat Sven Hergovich: „Ich unterstütze die Tierschützer. Statt sich bürokratisch zu verbiegen, sollte endlich dafür gesorgt werden, dass Retter mit Blaulicht schnellstmöglich zu verletzten Tieren kommen.“
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