Prozess in Klagenfurt

Viele offene Fragen nach Waschmaschinen-Coup

Kärnten
18.09.2025 16:25

Auch nach dem Prozess gegen einen Villacher Unternehmer bleiben viele Fragen offen: Wie konnten seine Fake-Geschäfte mit der Wohnbaugenossenschaft so lange durchgehen?

„Es tut mir leid“, beteuert ein Kärntner Unternehmer (56), der Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht als Großbetrüger vor Richter Matthias Polak Platz nehmen muss: Wie berichtet, hat er die Villacher Wohnbaugenossenschaft Heimat jahrelang abgezockt, indem er Rechnungen für Waschmaschinen oder Trocknergeräte stellte, die gar nie bis in den Waschraum geliefert wurden. Oder er verrechnete Reparaturen, die es so ebenfalls nicht gegeben hatte. „Wir reden von 224 Fakten“, sagt Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth.

Der Waschmaschinen-Coup wurde schnell verhandelt: Geständnis, Urteil, fertig.
Der Waschmaschinen-Coup wurde schnell verhandelt: Geständnis, Urteil, fertig.(Bild: Kerstin Wassermann)

622.000 Euro für „Geister-Waschmaschinen“ bezahlt 
Und das wirft Fragen auf: Wie konnte die Heimat das so lange nicht bemerken? Man habe dem Geschäftspartner vertraut, rechtfertigt sich deren Rechtsvertreter. „Die Mieter wurden nicht geschädigt“, heißt es. Aber wie soll das gehen? Denn immerhin sind 622.000 Euro weg.

Zwar will der Angeklagte das Geld zurückzahlen. Aber gleichzeitig plant er einen Privatkonkurs. Da scheint es leicht, den Schaden zur Gänze anzuerkennen und auch nicht über mögliche Mitwisser auszupacken. „Man hat es ihm viel zu leicht gemacht“, hinterfragt sein Verteidiger Hans Gradischnig dennoch die Rolle der Hausverwalter, in deren Wohnanlagen die „Geistermaschinen“ fehlten: „Sie haben etwa Kaffeemaschinen bekommen, damit sie nichts melden. Viel Schaden hätte verhindert werden können“, glaubt er.

Mildes Urteil: 24 Monate Haft, davon acht unbedingt
Der Angeklagte hätte sich übrigens nicht aus Eigennutz bereichert – sondern um einem Familienmitglied mit schweren psychischen Problemen finanziell zu helfen und ohne seine Frau und Chefin damit zu belasten. Vergeblich: Noch vor dem Prozess gab es einen tragischen Zwischenfall, der den Mann sichtlich erschüttert.

Vielleicht fällt auch angesichts der besonderen Umstände das Urteil des Schöffengerichts extrem milde aus: 24 Monate Haft, nur acht davon unbedingt, also mit Fußfessel zu verbüßen.

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